Amtsgericht Regensburg

Mit falschen Hundertern in die Reisebank


Mit gefälschten Banknoten soll der Beschuldigte einen Bekannten in die Reisebank geschickt haben. (Symbolbild)

Mit gefälschten Banknoten soll der Beschuldigte einen Bekannten in die Reisebank geschickt haben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Weil er einen Bekannten mit zwei gefälschten 100-Dollar-Noten zur Bank geschickt haben soll, muss sich heute 42-Jähriger vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

Im Juni vor zwei Jahren soll der heute 42-Jährige versucht haben, in einer Reisebank in Regensburg zwei falsche 100-Dollar-Noten in echte Euros zu tauschen. Laut Darstellung in der Anklageschrift hatte er einen Bekannten mit dem Falschgeld in eine Regensburger Reisebank geschickt. Der Bekannte ahnte demnach von allem nichts.

In der Reisebankfiliale flog der Schwindel sofort auf und war der Bekannte des 42-Jährigen in Verdacht geraten.

Generell gilt die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter gilt bis zum Beweis seiner Schuld vor Gericht als unschuldig.