Amtsgericht Cham

19-Jähriger schlägt zu: 2.000 Euro Geldstrafe


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Weil der 19-Jährige mit der Faust zugeschlagen hat, muss er 2.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht liegen, was die Höhe der Sanktionen betrifft, Welten. Glück für einen 19 Jahre alten Maurer, dass die Chamer Amtsrichterin Birgit Fischer ihn einem Jugendlichen gleichsetzte. So kassierte er wegen eines Faustschlags, der für das Opfer schmerzhafte und vielleicht sogar dauerhafte Folgen hatte, nur eine Geldauflage von 2.000 Euro. Nach Erwachsenenstrafrecht wäre eine Freiheitsstrafe mit Bewährung fällig gewesen.

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