Ampel, Schulen, Impfungen

Diese Corona-Regeln gelten in Bayern


Ab Samstag, 6. November, gelten in Bayern schärfere Corona-Maßnahmen. (Symbolbild)

Ab Samstag, 6. November, gelten in Bayern schärfere Corona-Maßnahmen. (Symbolbild) 

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen gelten in Bayern verschärfte Regeln, etwa 2G auch für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie eine Maskenpflicht auch in Bereichen, wo nur Geimpfte und Genesene Zugang haben. Die Regeln im Überblick.

2G fast überall: Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht also nicht mehr aus.

2G gilt für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen - lediglich Kinder unter zwölf Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde, haben weiterhin so Zugang. Die 2G-Regel gilt auch für Jugendliche, ungeachtet der regelmäßigen Tests, die sie in der Schule machen müssen.

Für Zwölf- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische "Eigenaktivitäten" eine Übergangsfrist bis Jahresende.

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Belange der Kindern werden ignoriert

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus - Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.

Maskenpflicht auch bei 2G: Weil die Impfwirkung nachlässt: Auch in allen Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt nun eine Maskenpflicht - es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten.

Die Maskenpflicht greift also bei Veranstaltungen aller Art, in Kinos, Theatern, aber auch in der Gastronomie (außer am Platz). Auch unter 3G-Plus-Bedingungen gilt die Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern gilt die Maskenpflicht auch im Freien.

Clubs und Diskotheken: Die Maskenpflicht gilt damit grundsätzlich auch in Clubs, Diskotheken und Bordellen - außer die Veranstalter und Betreiber verlangen zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen (2G plus), dann kann auf die Maske verzichtet werden.

Alten- und Pflegeheime: Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht, müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher, auch in Kliniken, müssen jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen.

Kitas: In Kitas sollen dreimal statt zweimal wöchentlich Corona-Tests angeboten werden. Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Rot steht, sollen zudem feste Gruppen eingerichtet werden.

Strengere Krankenhaus-Ampel

Zuletzt hatte der Freistaat seine Krankenhaus-Ampel neu definiert. Die Ampel springt auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind. Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht.

Wie lange muss man als Kontaktperson in Quarantäne bleiben?

Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen wurde auf mindestens sieben Tage erhöht. In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen werde für enge Kontaktpersonen künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen. Sie müssen grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne bleiben.

So schätzt Ministerpräsident Söder die Lage ein

Markus Söder (CSU) wirbt angesichts steigender Corona-Infektionszahlen erneut für das Impfen und setzt auch auf die Drittimpfung. "Der Booster ist der beste Schutz", sagte er. "Es ist eine Pandemie der Ungeimpften." Corona sei "mit aller Macht zurück", und zwar vor allem in den Regionen, in denen die Impfquote niedrig ist. In den Hotspots sei kein Intensivbett mehr frei. Entscheidend sei, dass neben der Behandlung von Covid-Patienten andere Operationen nicht abgesagt werden dürften. Laut Söder sind Drittimpfungen nicht nur für Über-70-Jährige sinnvoll. Es sollen sich alle Menschen impfen lassen, die eine Zweitimpfung vor sechs Monaten erhalten haben.