Aiterhofen/Regensburg

Bayern-Ei: Verfahren gegen ehemaligen Geschäftsführer


Eine der ehemaligen Stallungen von Bayern-Ei. Das Unternehmen hatte seinen Sitz in Niederharthausen bei Aiterhofen.

Eine der ehemaligen Stallungen von Bayern-Ei. Das Unternehmen hatte seinen Sitz in Niederharthausen bei Aiterhofen.

Von Redaktion idowa

Das Landgericht Regensburg lässt die Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Bayern Ei zu. Das Unternehmen, das seinen Sitz in Niederharthausen bei Aiterhofen hatte, steht in Verbindung mit einem europaweiten Ausbruch Salmonellen-bedingter Infektionen im Jahr 2014.

Mit Beschluss vom Freitag hat das Landgericht Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 22. Dezember 2016 gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bayern Ei Beteiligungs-GmbH aus Aiterhofen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Da dem Angeklagten unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt werde, soll der Prozess vor der Schwurkammer stattfinden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als verantwortlicher Inhaber der Bayern Ei GmbH & Co. KG, eines Betriebs von Farmen mit Legehennenhaltung an den Standorten Wallersdorf, Aholming und Aiterhofen (kurz: Firma Bayern Ei) im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 die fortlaufende Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Salmonellen nachgewiesen worden waren. Infolge des Verzehrs kontaminierter Eier sollen im Zeitraum Juni bis September 2014 in Deutschland, Frankreich und Österreich mindestens 187 Personen an Salmonellose erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf.

Handelspartner der Firma Bayern Ei sollen in Unkenntnis der Tatsache, dass die Eier nicht mehr als A-Ware hätten verkauft werden dürfen, für dadurch nahezu wertlose Lieferungen rund 5 Millionen Euro bezahlt haben. Die Anklage geht von Körperverletzung mit Todesfolge, gewerbsmäßigem Betrug, gefährlicher Körperverletzung sowie von lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Verstößen aus.

Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hatte das Land-gericht Regensburg mit Beschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines infektiologischen Gutachtens angeordnet. Das Gutachten sollte zur Klärung beitragen, ob der Tod eines an Salmonellose leidenden österreichischen Klinikpatienten im September 2014 durch Erreger aus Eierlieferungen Firma Bayern Ei verursacht wurde. Die im bisherigen Verfahren von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgelegten rechtsmedizinischen Gutachten waren zu gegensätzlichen Aussagen über die Beweisbarkeit eines Zusammenhangs zwischen der Infektion des Patienten mit dem fraglichen Erregersubtyp und seinem späteren Ableben gelangt. Dieser Aspekt ist auch nach Eingang und Erörterung des Gerichtsgutachtens zwischen den Verfahrensbeteiligten strittig. Die Kammer hält aber unter Berücksichtigung der infektiologischen Expertise einen Ursachenzusammenhang für zumindest so wahrscheinlich, dass die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründet ist.

Im Mai 2019 soll ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten abzuhalten, Prozessbeginn könnte im zweiten Halbjahr 2019 sein.