Drogen in Gummibärchen

Polizei warnt vor Einkauf in Tschechien


Diese Waren enthalten zuviel THC und sind daher in Deutschland nicht erlaubt, warnt die Polizei.

Diese Waren enthalten zuviel THC und sind daher in Deutschland nicht erlaubt, warnt die Polizei.

Von Redaktion idowa

Auch wenn sie nach Gummibärchen aussehen: Die "Cannabis Bears" sind nach einer Untersuchung durch einen Gutachter in Deutschland verboten. Grund dafür ist der überschrittene Grenzwert für THC, dem Wirkstoff von Cannabis.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz weist im Zusammenhang mit Kontrollfall darauf hin, dass die in Tschechien frei verkäuflichen Güter mit dem Namen "Fruit Cake", "Harlequin" oder "Cannabis Bears" hierzulande verboten sind.

Bei einer Kontrolle im Rahmen der Grenzsicherheit zu Tschechien, fanden Fahnder aus Furth im Wald Waren auf, die mit "Fruit Cake oder Harlequin" gekennzeichnet waren und Cannabisdolden beinhalteten.

Ihre Ermittlungen ergaben nun, dass Lebensmittel wie diese oder auch "Cannabis Bears", in Tschechien frei erhältlich sind, hinsichtlich des deutschen Betäubungsmittelrechts allerdings einen Verstoß darstellen.

Die Polizei warnt Touristen vor einer Mitnahme dieser Waren nach Deutschland. Bereits am Anfang des Jahres kontrollierten Schleierfahnder der PI Furth im Wald ein Pärchen und entdeckten bei der Durchsuchung mehrere Schraubverschlussgläser, die mit "Fruit Cake oder Cannatonic" beschriftet waren. Darin enthalten waren Cannabisdolden.

Laut Polizei gab Pärchen an, die Ware in Tschechien legal erworben zu haben. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, gibt es an der Grenze Supermärkte, die neben "normalen Tabakwaren" Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabisprodukte anbieten.

Angeblich enthalten diese sogenanntes technisches Cannabis oder auch Nutzhanf, das nicht verbotene Cannabinoid Cannabidiol (CBD). Nach vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der Grenzlage insbesondere auch Touristen und auf die Angebote aufmerksam gemacht.

Den meisten Käufern ist da noch nicht bewusst, dass bei der Einreise in die Bundesrepublik ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegen kann. Ein Gutachter fand im geschilderten Fall heraus, dass der in Deutschland geltende Grenzwert für THC nach dem Betäubungsmittelgesetz überschritten.

Die Polizei weist daher darauf hin, dass diese Produkte in Tschechien zwar legal erworben werden können, die Einfuhr strafrechtliche Konsequenzen hat.

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Diese Waren enthalten zuviel THC und sind daher in Deutschland nicht erlaubt, warnt die Polizei.

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Diese Waren enthalten zuviel THC und sind daher in Deutschland nicht erlaubt, warnt die Polizei.