[Frei]stunde!

Ist Sexting strafbar?


Von Redaktion idowa

Über die rechtlichen Grundlagen in Zusammenhang mit dem Thema Sexting sprach Freistunde mit Thomas Rölz vom Polizeipräsidium Regensburg.

Sexting an sich, also in dem Sinn, dass ich meinem Liebsten erotische (keine pornographischen!) Bilder von mir schicke, ist keine Straftat. Strafbar mache ich mich dann, wenn ich diese Fotos ohne Einverständnis des Betroffenen weiterverbreite.

Grundsätzlich gilt:


  • Wenn du intime Bilder erhältst, versende sie nicht weiter. Du machst dich strafbar. Lösche das Foto und informiere den Betroffenen, dass sein Bild verbreitet wird. Sprich mit einem Erwachsenen darüber.
  • Fotos allgemein, egal ob erotische Bilder und lustige Schnappschüsse, darfst du nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Fotografierten (bei unter 14-Jährigen brauchst du die Einwilligung der Eltern) weiterleiten, an eine WhatsApp-Gruppe versenden oder zum Beispiel auf Facebook posten. Ansonsten verstößt du gegen das Recht am eigenen Bild (Urheberrecht).
  • Mit dem Verbreiten von Sexting-Inhalten verletzt du ganz allgemein die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten. Beteiligst du dich in irgendeiner Form am Cyber-Mobbing, zum Beispiel indem du die Fotos weiterleitest, kannst du belangt werden wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung usw.
  • Handelt es sich um erotische Fotos von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, ist zusätzlich Vorsicht geboten. Wo ist die Grenze zur Kinderpornographie? Das Verbreiten pornographischer Bilder von Minderjährigen ist grundsätzlich verboten.