Raubüberfall auf Taxifahrer in Regensburg

Täter weiter auf der Flucht: 3.000 Euro Belohnung ausgesetzt


Von dem Mann, der im Oktober in Regensburg einen Taxifahrer überfallen hat, fehlt noch immer jegliche Spur (Symbolbild).

Von dem Mann, der im Oktober in Regensburg einen Taxifahrer überfallen hat, fehlt noch immer jegliche Spur (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Nach einem Raubüberfall auf einen Taxifahrer in Regensburg im Oktober fehlt von dem Täter immer noch jegliche Spur. Das Polizeipräsidium Oberpfalz hat nun eine Audiodatei mit der Stimme des Täters veröffentlicht. Das Bayerische Landeskriminalamt hat eine Belohnung ausgesetzt.

Ein unbekannter Mann bedrohte am Freitag, 18. Oktober, in der Konradsiedlung einen Taxifahrer mit einem Schlagwerkzeug und forderte Bargeld. Als der Fahrer sich weigerte und stattdessen das Autofenster schloss, schlug der Täter mit seinem Schlagwerkzeug die Seitenscheibe ein und flüchtete zu Fuß in Richtung des Straßenzuges "Im Reichen Winkel". Der Taxifahrer erlitt leichte Verletzungen. Den Erstbericht lesen Sie hier: "Überfall auf Taxifahrer - Polizei sucht Zeugen".

Zuvor hatte der Unbekannte über eine Taxizentrale sein späteres Opfer telefonisch zum Tatort bestellt. Nach Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht die Veröffentlichung der Täterstimme beschlossen. Die Stimme hören Sie auf der Homepage des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

Der Täter ist

  • etwa 28 Jahre alt,
  • etwa 180 Zentimeter groß,
  • sprach bayerischen Dialekt.
  • war bekleidet mit einem grauen Kapuzenpulli, über welchen er eine schwarze Jacke trug, sowie einer dunklen Hose.

Die Kripo Regensburg ermittelt. Sie bittet Zeugen, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf verdächtige Personen geben können, sich unter der Telefonnummer 0941/506-2888 zu melden.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohung von 3.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sie wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt.

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