Rechtsradikale Volksverhetzung
Straubinger Kripo stellt 500 Strafanzeigen wegen Hass-Chats
1. Juni 2023, 9:46 Uhr
Die Kriminalpolizei Straubing hat auf dem Handy eines 33-Jährigen aus dem Landkreis Straubing-Bogen etwa 390.000 Bilder mit überwiegend rechtsradikalem Inhalt entdeckt. Das teilt das Polizeipräsidium Niederbayern am Donnerstag mit. Die Ermittlungen haben sich demnach auf Beschuldigte aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgedehnt und zu mehr als 500 Strafanzeigen geführt.
Wie die Polizei mitteilte, habe man ab Juni 2021 gegen den 33-jährigen Mann ermittelt, weil man bei ihm kinderpornografisches Material vermutet habe. Stattdessen seien auf seinem Smartphone Hass-Bilder gefunden worden - und zwar eine "riesige Datenmenge", wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern sagt. Die Ermittlungen hätten sich daraufhin zu einem Großverfahren ausgeweitet.
Das Sammelverfahren führte demnach die Staatsanwaltschaft Regensburg zusammen mit der Kriminalpolizei-Inspektion Straubing. Das Kommissariat Staatsschutz habe seit Anfang April 2022 aufgrund Hassrede im Internet ermittelt, insbesondere wegen des Verdachtes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Volksverhetzung. Unter dem sichergestellten Material haben sich daneben aber auch Gewaltdarstellungen gefunden. Darunter seien auch Aufnahmen realer Verbrechen gewesen - etwa von dem Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch (Neuseeland) im März 2019. Das Material sei überwiegend über Chat-Gruppen ausgetauscht worden. Ob diese extra dafür gegründet worden sein, sei jedoch schwer zu sagen.
Insgesamt haben die Ermittlungen demnach zu über 500 Strafanzeigen geführt. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Laut Polizei gab es in Niederbayern ebenfalls mehrere Anzeigen, wie viele genau konnte die Sprecherin jedoch nicht sagen. Bei den Verdächtigen seien "durch die Bank alle Altersgruppen" vertreten, die Mehrheit von ihnen sei männlich. Zumindest im Fall des 33-Jährigen, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, ist auch bereits ein Urteil gefallen. Er muss laut Polizeiangaben für das Verschicken eines Bildes, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, eine Geldstrafe von 5.400 Euro zahlen.
So informiert die Polizei über Hassrede:
Hassrede oder auch Hatespeech genannt, findet sich auf Plattformen sämtlicher sozialer Netzwerke, insbesondere in den Kommentarspalten, aber auch in E-Mails oder innerhalb von Chatgruppen einschlägiger Messengerdienste wieder. Die Inhalte von Hassrede sind eine Form von Gewalt, die durch Sprache, Worte sowie Bilder und Videos ihren Ausdruck findet und sich in den digitalen Medien ausbreitet. Meist zielen solche Kommentare oder Nachrichten auf eine Personengruppe oder gar eine Einzelperson ab. Sie können extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewaltverherrlichend sein und beleidigen oder bedrohen beispielsweise aufgrund Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, sozialen Status oder sexueller Orientierung. Diese hasserfüllten Äußerungen erfüllen dann einen Straftatbestand, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzen. In Deutschland schützen die im Grundgesetzt verankerten Grundrechte jede Person vor Diskriminierung. Auch seitens der Gesetzgebung wurde auf das Phänomen der Hassrede reagiert. So ist beispielsweise zum 22.09.2021 der §192a StGB (Verhetzende Beleidung) neu in Kraft getreten.