Flughafen München

65.000 Euro Sicherheitsleistung sind kein Problem: Saudi zahlt in bar


Das ist die Quittung für den Saudi-Araber über die Sicherheitsleistung.

Das ist die Quittung für den Saudi-Araber über die Sicherheitsleistung.

Ein alltäglicher Fall am Münchner Flughafen, der dann doch nicht ganz so alltäglich war. Bereits in der Vergangenheit hatte ein Saudi sich mehrmals länger in Deutschland aufgehalten als er es hätte tun dürfen. Am Freitag haben Bundespolizisten den Missetäter bei seiner erneuten Einreise aus Dubai ertappt und angezeigt. Die zuständige Staatsanwältin legte zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung von 25 Tagessätzen fest. Im Fall des 27-Jährigen 65.000 Euro.

Als der Saudi-Araber, am Abend aus Dubai angekommen, in München einreisen wollte, überprüften Bundespolizisten standardmäßig seine Papiere. Reisepass und Visum waren zwar echt und gültig, den laut Visum erlaubten Aufenthaltszeitraum hatte der Mann aber überschritten. Und das schon mehrmals und um insgesamt 16 Tage. Zudem war der Mann in der Vergangenheit auch schon zweimal unerlaubt ins Schengengebiet eingereist. Daher zeigten ihn die Bundesbeamten wegen unerlaubten Aufenthalts in mindestens drei Fällen und unerlaubter Einreise in zwei Fällen an. Da der Araber keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er zur Sicherung des Strafverfahrens eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese Geldsumme wird in Tagessätzen errechnet und von der Staatsanwaltschaft anhand von bestimmten Parametern festgelegt. Bei den hier festgestellten Straftaten sollten es 25 Tagessätze sein.

So weit, so normal. Was dann folgen sollte, versetzte sogar erfahrene Bundespolizisten ins Staunen. Da der Saudi-Araber aber laut eigenen Angaben monatlich etwa 80.000 Euro verdient, war er nach Adam Riese 65.000 Euro Sicherheitsleistung schuldig. Dies in bar bei der Bundespolizei zu hinterlegen, war für den Mann ein Leichtes. Er hatte eh gerade 150.000 Euro in bar bei sich.

Aber auch nach Zahlung des Geldbetrags durfte er - noch - nicht einreisen. Er musste den neuen Gültigkeitszeitraum seines Visums abwarten und durfte Deutschland erst am nächsten Tag (31. Oktober) betreten. Die Zeit überbrückte er ganz standesgemäß im VIP-Wing des Münchner Flughafens.