Verbraucherzentrale

Zwölf Fitnessstudios wegen Geschäftsbedingungen abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwölf Fitnessstudios abgemahnt. Die Studios hätten ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht an eine Gesetzeslage angepasst, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit. Seit dem 1. März gelten bei Verträgen über regelmäßige Dienstleistungen und Warenlieferungen kürzere Kündigungsfristen.

Seitdem können Verbraucher beispielsweise bei Fitnessstudios oder Telekommunikationsanbietern Verträge mit einer Frist von einem Monat auflösen. Verlängert sich ein Vertrag automatisch nach abgelaufener Erstlaufzeit, kann dieser ebenso mit dieser Frist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um beispielsweise drei, sechs oder zwölf Monate ist nicht mehr erlaubt.

Zehn der zwölf abgemahnten Fitnessstudios gaben laut Verbraucherzentrale bereits eine Unterlassungserklärung ab und verpflichteten sich, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern. Zwei Fälle seien dagegen noch offen.

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