Oktoberfest-Schließung

Wiesn-Wirte bieten Gästen nach Sperrung Ausgleich

Auf dem Oktoberfest läuft der Betrieb mittlerweile wieder normal.

Auf dem Oktoberfest läuft der Betrieb mittlerweile wieder normal.

Von dpa

Nach der halbtägigen Sperrung des Oktoberfests am Mittwoch bieten die Münchner Wiesn-Wirte den mit ihren Reservierungen gestrandeten Gästen Ausgleich an. „Sie können ihre Reservierung auf einen beliebigen Tag bei den jeweiligen Reservierungsbüros umbuchen“, sagte Peter Inselkammer, Sprecher der Wiesn-Wirte. Wenn das nicht klappt, können die Gutscheine nach Worten Inselkammers entweder bis zum Wiesn-Finale am kommenden Sonntag ohne Reservierung eingelöst werden, oder nach Wiesn-Ende wie üblich in den Stammgaststätten der Oktoberfest-Wirte. „Falls das alles nicht möglich sein sollte, erstatten wir die Gutscheine unter Vorlage der Original-Rechnung zurück“, sagte der Gastronom.

Behörden hatten das Oktoberfest am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen, um auf dem Gelände nach möglicherweise von einem Attentäter versteckten Sprengsätzen zu suchen. Der 57-Jährige hatte zuvor am frühen Morgen seine betagten Eltern und seine Tochter angegriffen, außerdem das Elternhaus sowie mehrere Autos angezündet und Sprengfallen gelegt.

Entsprechend der halbtägigen Schließung schätzte Inselkammer die Umsatzverluste der Wiesn-Wirte an diesem Tag auf etwa 50 Prozent. Wie viel Wirte und Schausteller auf dem Oktoberfest insgesamt an einem Tag umsetzen, ist nicht bekannt, doch vermutet wird eine zweistellige Millionensumme. Bei manchen Wirten fallen die Einbußen wahrscheinlich geringer aus. Üblich sind Versicherungen, die Betriebsunterbrechungen abdecken.

Doch die Verträge sind nicht alle identisch, sondern werden individuell ausgehandelt. „Hier kann man keine allgemeingültige Aussage treffen, da jedes Zelt eine eigene Versicherungspolice zu ganz unterschiedlichen Konditionen abschließt“, sagte Inselkammer dazu. Nach Angaben der Allianz ist das Risiko eines Anschlags durchaus versicherbar: „Grundsätzlich ist es möglich, Umsatzeinbußen sowie durch behördlich angeordnete Absage anfallende Kosten durch Terror oder Terrorandrohung zu versichern“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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