500 Euro für die Helfer

Pflegebonus beantragen: So geht's


Seit Dienstag, den 14. April, können Pflegekräfte in Bayern eine Bonuszahlung beantragen, die laut Gesundheitsministerium eine Würdigung für den Einsatz während der Corona-Pandemie sein soll. (Symbolbild)

Seit Dienstag, den 14. April, können Pflegekräfte in Bayern eine Bonuszahlung beantragen, die laut Gesundheitsministerium eine Würdigung für den Einsatz während der Corona-Pandemie sein soll. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Seit Dienstag, den 14. April, können Pflegekräfte in Bayern den sogenannten "Pflegebonus" beantragen, eine Würdigung des Einsatzes in der Coronavirus-Krise. idowa hat hier zusammengefasst, wie der Antrag funktioniert.

Bayern Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml Huml sagt über den Bonus: "Pflegerinnen und Pfleger sowie Rettungskräfte stehen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie an vorderster Front." Als "Anerkennung dieses außergewöhnlichen Engagements" habe man die Zuwendung in Höhe von 500 Euro beschlossen. Nach Angaben des Landesamts für Pflege (LfP) wurden bis Freitagnachmittag bereits knapp 5.700 vollständige Anträge gestellt. Der Link zum Online-Antrag wurde rund 265.000 mal aufgerufen, die erste Seite des Antragsassistenten mehr als 50.000 mal. Aber wie genau funktioniert das? Hier erfahren Sie es.

1. Wer kann den Pflegebonus überhaupt erhalten?

Antragsberechtigt sind nach Angaben des Landesamts für Pflege (LfP) Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Aber auch ambulante Pflegedienste, Notfall- und Rettungssanitäter sowie Rettungsassistenten haben ein Anrecht auf den Pflegebonus. Die genauen Kriterien sind jedoch derzeit noch nicht festgelegt und werden so bald wie möglich veröffentlicht, heißt es dort weiter.

2. Wo kann ich den Antrag stellen und welche Unterlagen brauche ich?

Den Antrag finden Sie online auf der Webseite des Landesamts für Pflege oder unter diesem Direktlink. Als Arbeitnehmer müssen Sie dem Antrag eine Kopie ihres Personalausweises und eine Bestätigung ihres Arbeigebers beifügen. Die Arbeitgeberbestätigung können Sie hier herunterladen. Sollten Sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt sein, muss diese die Arbeitgeberbestätigung ausfüllen, nicht Ihre Einsatzeinrichtung.

Als Selbstständiger müssen Sie neben der Personalausweiskopie eine Erklärung über Ihre Tätigkeit und einen Tätigkeitsnachweis mitliefern - das kann zum Beispiel eine Meldung beim Finanzamt sein. Außerdem müssen Sie eine sogenannte "De-minimis-Erklärung" ausfüllen. Dieses Formular finden Sie hier.

Auf der letzten Seite des Online-Antrags können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Wenn Sie das tun, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die benötigten Unterlagen einzuscannen, können Sie den Antrag laut LfP auch per Handy stellen und die Dokumente abfotografieren.

3. Ich sehe gerade, ich muss meine Steueridentifikationsnummer angeben - wo finde ich die noch gleich?

Ihre Steueridentifikationsnummer, oft mit "SIN" oder "Steuer-ID-Nr." abgekürzt, finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder Steuererklärung - normalerweise weit oben auf der ersten Seite. Wenn Sie eine ausländische Steueridentifikationsnummer mit weniger als elf Ziffern haben, füllen Sie die ersten Stellen im Formular mit 0 auf, bis die Nummer in das Feld passt.

4. Ich arbeite weniger als 25 Stunden pro Woche - bekomme ich trotzdem die vollen 500 Euro Bonus?

Nein. Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 oder weniger Stunden beträgt der Corona-Pflegebonus laut Landesamt für Pflege nur 300 Euro. Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt hierzu: "Der Bonus ist eine Anerkennung für das besondere Engagement der Begünstigten. Ein höherer zeitlicher Einsatz wird entsprechend auch höher honoriert."

5. Ist es für den Anspruch auf den Pflegebonus egal, ob ich bei einer staatlichen, kirchlichen oder privaten Einrichtung arbeite?

Ja, das ist egal. Laut Aussage der Ministeriumssprecherin spielt die Trägerschaft für den Pflegebonus keine Rolle.

6. Ich bin in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Familienbetreuung tätig - habe ich auch Anspruch auf den Pflegebonus?

Wer genau begünstigt werden kann und wer nicht, wird laut Ministerium derzeit noch im Detail abgestimmt. Auf der Seite des Landesamts für Pflege, das die Anträge bearbeitet, werden die vorhandenen Informationen laufend aktualisiert und angepasst.

7. Bis wann muss ich den Antrag stellen, damit er gültig ist?

Der Antrag muss laut Landesamt für Pflege bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

Die Finanzierung des Pflegebonus erfolgt aus dem sogenannten "Sonderfonds Corona-Pandemie" und soll nach aktuellem Stand unabhängig vom derzeit auf Bundesebene diskutierten Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.