Beschäftigte eines Dialysezentrums

Gericht weist Klagen auf Corona-Pflegebonus ab


Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Von dpa

Das Verwaltungsgericht München hat vier Klagen auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus' abgewiesen.

Geklagt hatten zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums, eine Serviceassistentin in einem Münchner Krankenhaus und eine Hauswirtschafterin in einem Altenheim. Das Landesamt für Pflege (LfP) hatte ihre Anträge auf den Bonus im vergangenen Jahr abgelehnt.

Das war auch rechtens, entschied das Gericht am Donnerstag und berief sich auf die Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR), die Grundlage für die Zahlung des Bonus' ist. Das Landesamt für Pflege gewähre den Bonus nur beruflich tätigen Pflegenden in bestimmten Einrichtungen - und ambulante Dialysezentren fielen nun einmal nicht darunter.

Auch der Serviceassistentin in der Klinik und der Haushälterin im Altenheim steht der Bonus aus Sicht des Gerichts nicht zu. Zwar sei die Einrichtung, in der sie arbeiten, von der Bonusrichtlinie erfasst, ihre konkrete Tätigkeit sei es aber nicht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, in einer Frist von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Kläger Berufung einlegen. Insgesamt gingen an den Verwaltungsgerichten im Freistaat mehr als 1000 solcher Klagen ein, allein 200 davon in München.

Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gingen bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni insgesamt 351 428 Anträge auf den bis zu 500 Euro betragenden Bonus beim Landesamt für Pflege ein. Von diesen Anträgen wurden 12 293 storniert - zum Beispiel, weil ein und derselbe Antragsteller mehrere Anträge eingereicht hatte. 65 065 Anträge wurden abgelehnt - das entspricht etwa 19 Prozent aller Anträge. Insgesamt wurden nach Ministeriumsangaben mehr als 117 Millionen Euro ausgezahlt.