Urteil

Ordensschwester wegen Kirchenasyls von Gericht verwarnt


Ordensschwester Juliana Seelmann wurde vom Gericht verwarnt und muss als Auflage 500 Euro zahlen.

Ordensschwester Juliana Seelmann wurde vom Gericht verwarnt und muss als Auflage 500 Euro zahlen.

Von mit Material der dpa

Sie wollte zwei geflüchtete Frauen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel bewahren - dann kam der Strafbefehl. Weil Ordensschwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell dagegen Einspruch einlegte, musste sie vor Gericht. Zum Prozess am Mittwoch kamen auch mehrere Schwestern des Klosters in Zell am Main (Landkreis Würzburg), das den beiden Nigerianerinnen in den Jahren 2019 und 2020 Kirchenasyl gewährte.

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