Kriminalität

Brandstiftung in Supermarkt - neuer Prozess

Ein Angeklagter legte Revision ein - nun muss neu verhandelt werden. (Archivbild)

Ein Angeklagter legte Revision ein - nun muss neu verhandelt werden. (Archivbild)

Von dpa

Das Landgericht München II muss sich erneut mit einem Brandstiftungsfall in einem Supermarkt im oberbayerischen Markt Schwaben befassen. Das Gericht hatte zwei Männer unter anderem wegen vierfachen Mordversuches und schwerer Brandstiftung zu neun beziehungsweise neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nun das Urteil gegen den zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ladenbetreiber bezüglich des ihm im Zusammenhang mit der Brandstiftung zur Last gelegten Versicherungsbetrugs auf. Der Mann hatte Revision eingelegt. Damit muss eine andere Strafkammer über diesen Teilvorwurf neu verhandeln. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes und Brandstiftung hob der BGH nicht auf. Die Einzelstrafe dafür betrug nach Angaben einer Gerichtssprecherin acht Jahre und zehn Monate. Diese Strafe sei rechtskräftig.

In dem neuen Prozess wird es darum gehen, ob der Mann schon bei der Brandlegung einen Versicherungsbetrug plante oder nicht, wie eine Sprecherin des Landgerichts erläuterte. Das Landgericht München II hatte demnach bei der Frage des Versicherungsbetrugs nach Auffassung des BGH rechtliche Fehler gemacht.

Der Brand im Januar 2022 hatte an dem Gebäude einen Schaden von rund zwei Millionen Euro verursacht. Vier Menschen in den über dem Supermarkt liegenden Wohnungen konnten sich unverletzt ins Freie retten. Angeklagt waren der Betreiber des Supermarktes sowie ein Beschäftigter.

In ihrem Urteil im vergangenen November kamen die Richter zu dem Schluss, dass sich die beiden Männer dazu verabredet hatten, den von dem einen Angeklagten betriebenen und seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätten sie sich einerseits von dem überschuldeten Geschäft lösen und gegenüber Gläubigern den Anschein erwecken wollen, der Brand wäre die Ursache für die Insolvenz. Der Mitarbeiter soll das Feuer gelegt haben.

Die Richter waren überzeugt, dass die beiden Männer die Tat begangen haben, unter anderem weil es am Supermarkt keine Einbruchsspuren gegeben habe, die Videoüberwachungsanlage manipuliert gewesen und es aufgrund der Schulden ein Motiv gegeben habe. Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen.

Die Strafe gegen den zweiten Mann ist den Angaben zufolge vollständig rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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