In Bayern

Neue Regeln: Corona-Isolationspflicht aufgehoben


Eine Frau während der Isolation in ihren eigenen vier Wänden nach einem positiven Corona-PCR-Test.

Eine Frau während der Isolation in ihren eigenen vier Wänden nach einem positiven Corona-PCR-Test.

Von dpa

Bayern hat die mindestens fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft - das gilt ab diesem Mittwoch.

Positiv Getestete sollen aber außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen müssen. "Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Vulnerable Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. "Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen", betonte der Minister.

Bayern handelt dabei gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen "zeitnah" neue Regelungen in Kraft treten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet, hieß es aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium.

"Generell gilt, dass kranke Personen grundsätzlich zu Hause bleiben sollen, um Ansteckungen anderer Personen zu vermeiden", heißt es in gemeinsamen Empfehlungen Bayerns und der drei anderen Bundesländer.

Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung

Verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete als Ersatz für die Isolation könnten demnach sein: eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren (Ausnahme bei 1,5 Metern Mindestabstand im Freien), ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in diesen Einrichtungen sowie ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für Beschäftigte in Massenunterkünften sowie Besucherinnen und Besucher.

"Die Länder können jeweils Ausnahmen vorsehen", heißt es in dem gemeinsamen Papier der vier Länder. Es könnten demnach aber umgekehrt auch noch strengere Regeln für Infizierte gelten: "Darüber hinaus sind Empfehlungen oder Verpflichtungen zu Selbstisolation, Homeoffice, Hygieneregeln, Verzicht auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie möglich", heißt es in dem Papier. Was genau in Bayern gelten wird, blieb am Freitag zunächst offen.

Bislang hatten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis generell für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen - und bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, insgesamt allerdings bis zu einer Maximaldauer von 10 Tagen.

Holetschek will mehr Eigenverantwortung

"Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert", sagte Holetschek. "Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran." Es sei der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundlage dieser Entscheidung - auch im Einklang mit den drei anderen Bundesländern - sei eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vieler Experten.

"Die Corona-Lage hat sich geändert. Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut", sagte LGL-Präsident Christian Weidner. Eine Infektion mit der heute dominierenden Omikron-Variante BA.5 führe zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Darüber hinaus gebe es ein umfangreiches Monitoring, um bei Bedarf zielgenaue Maßnahmen einleiten zu können.

Der Virologe Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München sagte: "In dieser neuen, positiveren Phase der Pandemie ist es fachlich vertretbar, die allgemeine Isolationspflicht aufzuheben, gleichzeitig aber weiter den Schutz vulnerabler Gruppen, die keine ausreichende Immunität aufbauen können, zu stärken." Auch Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie in der München Klinik Schwabing, nannte es einen richtige Schritt, die Isolationspflicht jetzt aufzuheben. Vulnerable Gruppen müssten jedoch weiterhin geschützt werden. "Daher sind Tätigkeits- und Betretungsverbote dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin erforderlich", betonte der Mediziner.