Urteil

Lebenslange Haft für Hauptangeklagte in Doppelmord-Prozess


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Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor eines Einfamilienhauses in Altenstadt.

Von dpa

Nach dem Mord an einem älteren Paar in Schwaben hat das Landgericht Memmingen am Donnerstag einen 38-Jährigen und seine 33 Jahre alte Ehefrau zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer hatten die Eheleute aus Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm im Nachbarhaus aus finanziellen Motiven gemeinschaftlich eine 55 Jahre alte Frau mit zahlreichen Stichen erstochen und einen 70-Jährigen erstickt. Der verurteilte Mann ist der Sohn des getöteten Rentners, er hatte die Tat grundsätzlich eingeräumt.

Wie ein Gerichtssprecher berichtete, erklärte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang in der mehr als einstündigen Urteilsbegründung, dass sich die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang bestätigt hätten. Das Gericht stellte für beide Angeklagte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass die Angeklagten voraussichtlich nicht nach 15 Jahren auf eine Entlassung auf Bewährung hoffen können, sondern wohl deutlich länger im Gefängnis bleiben müssen.

Einen Freund des angeklagten Paares verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Der 33-Jährige aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) hatte dem Ehepaar ein Alibi besorgt und für die Tat ein Auto zur Verfügung gestellt. Alle drei Angeklagten sind deutsche Staatsbürger und haben das Urteil laut dem Gerichtssprecher äußerlich regungslos hingenommen.

Mit dem Urteil folgten die Richter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die beiden Hauptangeklagten hatten zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. Relativ spät in dem Prozess hatte der Sohn dann eingeräumt, im April 2023 seinen Vater und dessen Partnerin getötet zu haben. Seine Ehefrau sei aber nicht dabei gewesen, sagte der Mann aus. Die Verteidigung des 38-Jährigen hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten hatten auf Freisprüche plädiert. Die Strafkammer, die seit Januar in 28 Verhandlungstagen den Fall behandelt hatte, schloss sich der Sichtweise der Rechtsanwälte aber nicht an.

Nach den Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass insbesondere eine Immobilie der Auslöser für die Bluttat gewesen sei. Der beschuldigte Sohn und dessen Frau hätten verhindern wollen, dass eine Schenkung des Hauses durch den Vater rückabgewickelt werde. Darüber hinaus habe es das angeklagte Ehepaar auf das sonstige Erbe abgesehen gehabt.

Als die Täter damals nachts in das Haus eindrangen, waren die späteren Opfer bereits im Bett. Sie wurden von dem Angriff überrascht. Nach der Tat sollen die beiden Angeklagten versucht haben, den Mord als sogenannten erweiterten Suizid zu tarnen. Die Kripo sollte glauben, dass der Rentner seine Lebensgefährtin und sich selbst getötet hat. Daran hatten die Ermittler aber früh Zweifel.


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