Agentur für Arbeit

Immer mehr Betriebe in Bayern melden Kurzarbeit an


Mit Kurzarbeit will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmern sofort die Entlassung droht, wenn ihr Betrieb wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät.

Mit Kurzarbeit will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmern sofort die Entlassung droht, wenn ihr Betrieb wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät.

Von Redaktion idowa

Bis zum Ostermontag haben rund 112.000 Betriebe bei den bayerischen Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche nochmal um rund vier Prozent gestiegen.

Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab. Diese Auswertungen hat die Regionaldirektion Bayern am Mittwoch in einer Pressemitteilung vorgestellt. Daraus gehe hervor, dass der Anstieg der Anzeigen zum Kurzarbeitergeld anhalten. Die Bearbeitung der Anzeigen und die Auszahlung der Leistungen hätten oberste Priorität, erklärt Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, weiter. In kurzer Zeit habe man die Zahl der Mitarbeiter, die in dem Bereich arbeiten, von 100 auf über 900 aufgestockt. Dafür schulte die Agentur internes Personal um.

Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, könne jedoch erst ermittelt werden, wenn die Kurzarbeit abgerechnet werde. Das Unterstützungsangebot der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen sei Holtzwart zufolge breit gefasst.

Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Unternehmen kurze Erklärvideos zu den Voraussetzungen und Verfahren zum Kurzarbeitergeld. Anzeige und Antragstellung sind auch online möglich. Darüber hinaus ist nun auch der Chat-Bot U:DO live gegangen: der Bot ist aus dem Hackathon "we vs. virus" der Bundesregierung hervorgegangen und navigiert Arbeitgeber durch die Anzeige zum Kurzarbeitergeld - am Ende steht die fertig ausgefüllte und versandfertige Anzeige.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt

Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit.

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Wegen dieser nachträglichen Abrechnung liegen der Bundesagentur für Arbeit die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor