Gericht sieht Verwechslungsgefahr bei Plakat für Turner-Show

Hoffen auf die echte Tina?


Verwechslungsgefahr (v. l.): Tina Turner (bei einem Konzert 2009) und Turner-Darstellerin Coco Fletcher (bei der Premiere "Simply the best", 2017).

Verwechslungsgefahr (v. l.): Tina Turner (bei einem Konzert 2009) und Turner-Darstellerin Coco Fletcher (bei der Premiere "Simply the best", 2017).

Von mit Material der dpa

Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit einem Passauer Konzertveranstalter erzielt. Die Sängerin ("Better be good to me") hatte gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Nach Auffassung der 79-Jährigen könnte man denken, dass sie in der Show selbst auftritt.

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