Gegen Passauer Veranstalter

Tina Turner verliert am BGH Streit um Doppelgängerin


Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Tina Turners (links) Persönlichkeitsrechte stehen hinter der Kunstfreiheit ihres Doubles Coco Fletcher zurück. (Archivbilder)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Tina Turners (links) Persönlichkeitsrechte stehen hinter der Kunstfreiheit ihres Doubles Coco Fletcher zurück. (Archivbilder)

Von dpa

Dorothea "Coco" Fletcher sieht Tina Turner ähnlich und kann auch noch singen. Ideale Voraussetzungen für eine Tribute-Show. Dagegen klagte die Rocklegende vor dem BGH. Nun gibt es ein Urteil.

Sängerin Tina Turner (82) hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Es ging in dem Fall um die Frage, ob das Double Dorothea "Coco" Fletcher dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel "Simply The Best - Die Tina Turner Story" den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassung verklagt (Az. I ZR 2/21).

Vor dem Kölner Landgericht Köln hatte Turner Anfang 2020 Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen.