Fehlerhafte Urteile

Tödlicher Raserunfall muss weiteres Mal verhandelt werden

Der Unfall hatte sich im Herbst 2019 auf der A9 bei Ingolstadt ereignet. Der Bundesgerichtshof hat Urteile der Ingolstädter Richter aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. (Archivbild)

Der Unfall hatte sich im Herbst 2019 auf der A9 bei Ingolstadt ereignet. Der Bundesgerichtshof hat Urteile der Ingolstädter Richter aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. (Archivbild)

Von dpa

Nach zwei Verurteilungen eines Autobahnrasers zu Gefängnisstrafen wegen eines tödlichen Unfalls muss sich das Landgericht Ingolstadt in den nächsten Wochen ein weiteres Mal mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils an das Ingolstädter Gericht zurückverwiesen.

Der Angeklagte war im Herbst 2019 auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt mit mehr als 230 km/h gefahren und in ein vorausfahrendes Fahrzeug gerast. Der 22 Jahre alte Fahrer des voran fahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance. In dem Bereich der Fernstraße hätte der Unfallverursacher damals maximal 100 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Der angeklagte Deutsche hatte vor dem Unfall seinen Wagen illegal auf 575 PS getunt, das Fahrzeug hätte dadurch sogar Tempo 330 erreichen können.

Der Sachverhalt steht durch die bisherigen Prozesse bereits fest. In dem neuen Verfahren geht es darum, nach welchem Paragrafen der heute 27 Jahre alte Angeklagte zu bestrafen ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Totschlags angeklagt, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Er wurde jeweils wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. In dem neuen Prozess wird es auch darum gehen, ob eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt. Es sind insgesamt vier Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im März erwartet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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