Inhaftiert in Straubing

Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder


"Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht auf einer Tafel am Justizgebäude in Regensburg.

"Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht auf einer Tafel am Justizgebäude in Regensburg.

Von dpa

Der Mord an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer im Januar 2005 erschütterte nicht nur die Münchner, die Anteilnahme war groß. Sein Mörder sitzt seitdem in Haft. Kommt er bald frei, wird er abgeschoben?

Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet, später auch andere Medien.

Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden.

Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.

Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll. Über die Frage einer etwaigen Abschiebung habe jedoch die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden, hieß es bei Gericht.

Die Staatsanwaltschaft München I hat sich nach Angaben einer Sprecherin gegen eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen. Der Behörde zufolge könne aber bei einer Abschiebung des Verurteilten von der weiteren Vollstreckung der Haftstrafe abgesehen werden. Die Abschiebung erfolge dann direkt aus der Haft heraus.

Gegen eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer - also insbesondere im Falle der Aussetzung zur Bewährung - könnte die Anklagebehörde der Sprecherin zufolge eine sofortige Beschwerde einlegen. Dieses Rechtsmittel habe aufschiebende Wirkung. Damit könnte dann bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber keine Entlassung erfolgen.

Der damals 25 Jahre alte Iraker hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Moshammers Tod hatte die Menschen weit über Münchens Grenzen bewegt. Ein Trauerzug geleitete den Sarg quer durch die Stadt an Moshammers Boutique vorbei zum Ostfriedhof, Tausende säumten damals die Straßen.