Prozess in München
Frauen mit erfundenen Behördenanweisungen zum Sex gezwungen?
18. Januar 2022, 14:34 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 11:02 Uhr
Vorschriften deutscher Behörden sind oft schwer verständlich - vor allem für Menschen, die die Sprache nicht sprechen. Ein Mann in München soll das perfide ausgenutzt und Frauen zum Sex gezwungen haben. Doch er erzählt vor Gericht eine andere Geschichte.
Im Münchner Prozess um erzwungenen Sex mit erfundenen Behördenanweisungen hat der Angeklagte die Vorwürfe am Dienstag zurückgewiesen. Er habe eine "Beziehung in Form einer Affäre" mit den beiden Frauen gehabt, sagte er zum Auftakt vor dem Landgericht München I. Gewaltsame Übergriffe und die Vorwürfe der Anklage bestritt er "vollumfänglich". Wie die Frauen zu ihren Vorwürfen kämen, könne er sich nicht erklären. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Bhutan stammenden Angeklagten vor, zwei Frauen aus Nepal vorgespiegelt zu haben, die deutschen Behörden verlangten Nachweise über vollzogenen Geschlechtsverkehr, um zu beweisen, dass sie keine Scheinehe eingegangen seien. So habe er sie dazu gebracht, Sex mit ihm zu haben.
"Er spiegelte den Geschädigten jeweils vor, verschiedene Behörden und andere Stellen - etwa die Ausländerbehörde, das Gesundheitsamt, die AOK - würden verlangen, dass die Geschädigten in Deutschland Sex hätten, um zu belegen, dass sie hier eine "richtige" Ehe führen würden, andernfalls drohe ihnen die Ausweisung", hieß es in der Anklage. Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung in elf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Frauen lernten den Angeklagten und dessen Ehefrau auf einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas kennen. Sie sprachen laut Anklage kein Deutsch und glaubten dem Mann, mit dem sie sich auf Nepali verständigen konnten. Die Beiden hatten Angst, aus Deutschland ausgewiesen zu werden. "Die Geschädigten brachten beiden daher großes Vertrauen entgegen", sagte der Staatsanwalt in seiner Anklageverlesung. "Den Angeschuldigten betrachteten sie als eine Art Vaterfigur."
Seine ganze Familie habe den beiden Frauen geholfen, ließ der Angeklagte über seine Anwältin verlesen. Der Kontakt der Beiden auch zu seiner Ehefrau und seinem Sohn sei gut gewesen. Die Frauen seien ihnen erst aus dem Weg gegangen, als seine Ehefrau von den angeblichen Affären erfahren habe.
Vor Gericht sollten Videoaufzeichnungen der Aussagen der beiden mutmaßlichen Opfer gezeigt werden. Dafür beantragte die Nebenklage allerdings den Ausschluss der Öffentlichkeit.