Vor Gericht

Ex-Security wegen dutzendfacher Vergewaltigung in Nürnberg angeklagt


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Der Ex-Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes steht wegen dutzendfacher Vergewaltigung in einer Nürnberger Flüchtlingsunterkunft vor Gericht. (Symbolbild)

In einer Flüchtlingsunterkunft für Frauen in Nürnberg soll sich ein Security-Mitarbeiter über Jahre an Bewohnerinnen vergangen haben. Nun hat der Prozess gegen den 54-Jährigen begonnen.

Der Ex-Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes einer Flüchtlingsunterkunft steht ab Mittwoch wegen des Vorwurfs der dutzendfachen Vergewaltigung vor Gericht. Eigentlich sollte er in der Nürnberger Unterkunft für Sicherheit sorgen. Stattdessen soll der 54-Jährige laut Anklage eine Bewohnerin der Frauen-Unterkunft in den Jahren 2018 bis 2022 mindestens 72 Mal vergewaltigt haben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem in fünf zusätzlichen Fällen die Vergewaltigung einer weiteren Frau vor. Eine dritte Bewohnerin der Unterkunft soll er sexuell belästigt haben. Der Mann war über mehrere Jahre beim Sicherheitsdienst der Einrichtung beschäftigt und sitzt seit Januar 2023 in Untersuchungshaft. Er hat die Vorwürfe bislang bestritten. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage bis Mitte Dezember geplant.

Der Prozess gegen den 54-Jährigen hat sogleich mit einem Disput zwischen Verteidigung und Gericht begonnen. Die Verteidiger des Angeklagten beantragten zu Beginn vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, die Verhandlung auszusetzen und den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben. Als Grund gaben die beiden Verteidiger an, erst wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung weitere umfangreiche Unterlagen erhalten zu haben. Diese hätten sie bislang nicht sichten und mit ihrem Mandanten besprechen können. Zudem bemängelten sie die Qualifikation eines bestellten Dolmetschers und zogen in Zweifel, dass so ein "faires Verfahren" möglich sei.

Die Kammer wies die Anträge zurück und verwies darauf, dass der Verteidigung die Unterlagen am 17. und 18. Oktober und damit mit ausreichend Vorlauf zugegangen seien. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fügte bei einem Wortgefecht mit den Verteidigern hinzu, dass man ein Mandat niederlegen müsse, wenn man nicht genügend Zeit habe, sich auf einen Prozess vorzubereiten.