Messerattacke in ICE bei Regensburg

Ermittlungen können Wochen dauern


Bei der Messerattacke im ICE Passau-Hamburg waren drei Menschen schwer verletzt worden.

Bei der Messerattacke im ICE Passau-Hamburg waren drei Menschen schwer verletzt worden.

Von mit Material der dpa

Nach der Bluttat in einem ICE ist der mutmaßliche Täter erst einmal in der Psychiatrie. Ein Gutachter hält ihn für schuldunfähig. Für die Ermittler fängt die Arbeit aber erst an.

Zwei schwer verletzte Opfer der Messerattacke im ICE Passau-Hamburg sind weiterhin im Krankenhaus, der geständige Tatverdächtige ist jetzt vorerst in einer psychiatrischen Klinik in Regensburg untergebracht. Die Ermittlungen zum Hintergrund der Bluttat vom Samstag könnten nach Polizeiangaben aber noch Wochen, vielleicht sogar Monate dauern.

Den Ermittlungen zufolge hatte der 27-jährige Syrer im ICE kurz nach Regensburg unvermittelt auf vier Männer im Alter zwischen 26 und 60 Jahren eingestochen. Islamistische oder terroristische Motive seien nicht zu erkennen, sagen die Ermittler am Sonntag bei einer Pressekonferenz in Neumarkt in der Oberpfalz. Zumindest gebe es dafür bisher keine Anhaltspunkte. Am Wohnsitz des Beschuldigten in Passau und bei Angehörigen und Freunden in Thüringen und im Ruhrgebiet habe es Durchsuchungen gegeben.

Täter womöglich schuldunfähig

Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof sagte, ein Gutachter gehe davon aus, dass der Mann unter einer "paranoiden Schizophrenie" leide und Wahnvorstellungen habe. Zur Tatzeit wäre er somit nicht schuldfähig gewesen. Der Haftrichter ordnete deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus an.

Die Ermittler werfen dem 27-Jährigen versuchten Mord in zwei Fällen, versuchten Totschlag und vorsätzliche Körperverletzung vor. Der Mann lebt seit seiner Einreise im Jahr 2014 in Niederbayern, 2016 wurde er als Flüchtling anerkannt. Der Verteidiger des mutmaßlichen ICE-Messerangreifers hält eine genaue psychiatrische Diagnostik in dem Verfahren gegen seinen Mandanten für wichtig. "Es soll eben genau nicht der Eindruck entstehen - auch nicht im Sinne der Verteidigung -, dass leichtfertig von einer Schuldunfähigkeit ausgegangen wird", sagte der Nürnberger Rechtsanwalt Maximilian Bär am Montag.

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