Kabinettsbeschluss

Ab nächstes Jahr Telenotärzte in ganz Bayern


Blick auf den Schriftzug "Telenotarzt" an einem dafür ausgebauten Rettungswagen.

Blick auf den Schriftzug "Telenotarzt" an einem dafür ausgebauten Rettungswagen.

Von dpa

Mit sogenannten Telenotärzten soll ab nächstes Jahr die Versorgung von Notfallpatienten in ganz Bayern weiter verbessert werden. Noch bevor der "echte" Notarzt eintrifft, soll der Rettungsdienst Fotos, Videos und medizinische Werte wie ein EKG an Telenotärzte übertragen können. Diese können dann Anweisungen für die Behandlung geben und beispielsweise die Gabe von Medikamenten anordnen. Die Eckpunkte der dafür notwendigen Gesetzesänderung hat in dieser Woche das Kabinett beschlossen. Der Telenotarzt könne helfen, noch schneller Leben zu retten, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Vorstellung dieser Eckpunkte am Donnerstag in München.

Erprobt wurde das Konzept in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Pilotprojekts im Raum Straubing. Dort soll es im neuen Jahr dann auch als erstes auf breiter Front losgehen, am Ende dann in ganz Bayern - knapp 1000 Rettungswagen sollen in das System eingebunden werden. Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren, sagte Herrmann. Er betonte aber: Der Telenotarzt sei als zusätzliche Möglichkeit neben dem Notarzt vor Ort vorgesehen. "Er soll nicht den regulären Notarzt verdrängen oder ersetzen. Er bietet lediglich eine Ergänzung und Unterstützung für das Rettungsdienstpersonal vor Ort."

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Zudem soll in Bayern ein digitales Notfallregister eingeführt werden. Damit sollten über die gesamte Rettungskette hinweg Patientendaten erfasst und zusammengeführt werden, erklärte Herrmann. "Vom Notruf in den Integrierten Leitstellen über die Behandlungsdaten in den Rettungsdiensten und den Krankenhäusern bis hin zu den abschließenden Ergebnissen der Patientenbehandlung einschließlich der Abrechnungsdaten für die Sozialversicherungsträger." Herrmann versicherte, alle Belange des Datenschutzes würden gewahrt - das belege auch eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung, die zusammen mit dem Gesetzentwurf im Landtag beschlossen werden solle.

Als Pilotprojekt gestartet war der Telenotarzt übrigens in Straubing.