U-Haft

15 Entlassungen wegen zu langen Ermittlungen


Dauern die Ermittlungen länger als ein halbes Jahr, müssen mutmaßliche Straftäter wieder entlassen werden.

Dauern die Ermittlungen länger als ein halbes Jahr, müssen mutmaßliche Straftäter wieder entlassen werden.

In Bayern mussten im vergangenen Jahr 15 mutmaßliche Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Ermittlungen nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum zu Ende gebracht wurden. Das hat das bayerische Justizministerium auf Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprechers Toni Schuberl bestätigt. Den 15 Straftätern werden unter anderem schwerer Kindesmissbrauchs- und Vergewaltigungsfall, ein versuchter Mord sowie räuberische Erpressung vorgeworfen. Immerhin: In drei der schwerwiegendsten Fälle sind die Beschuldigten nicht untergetaucht, sondern zur Hauptverhandlung erschienen. Über den Verbleib der meisten Entlassenen konnte das Ministerium nichts sagen.

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