Straubing-Bogen

Neue Regeln für Waffenbesitzer: Landkreis gewährt befristet Amnestie


Seit Juli gelten für Waffenbesitzer neue Aufbewahrungsvorschriften.

Seit Juli gelten für Waffenbesitzer neue Aufbewahrungsvorschriften.

Von Redaktion idowa

Seit Juli gelten für Waffenbesitzer neue Aufbewahrungsvorschriften. Der Landkreis Straubing-Bogen bietet daher die Möglichkeit an, bis zum 1. Juli 2018 Waffen kostenlos und straffrei bei den Behörden abgeben zu können.

Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetzes, die auch neue Aufbewahrungsvorschriften beinhaltet. Demnach reichen Behältnisse der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) nun nicht mehr aus. Im Rahmen der Änderung wurde auch eine befristete Strafverzichtsregelung in das Gesetz aufgenommen. Das bedeutet im Klartext: Personen, die zum Stichtag 6. Juli 2017 eine unerlaubte Waffe oder unerlaubte Munition besaßen, können diese bis zum 1. Juli 2018 bei der Polizei oder einer Waffenbehörde abgeben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Für die Abgabe werden auch keine Gebühren erhoben. Allerdings sind bei der Abgabe und dem Transport einige Regeln zu beachten: So müssen die Schusswaffen stets entladen sein und dürfen während des Transports nicht griffbereit im Auto liegen. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, getrennt von der Munition. Weitere Informationen zu diesem Thema bieten das Landratsamt Straubing-Bogen und die Stadt Straubing auf ihren Internetauftritten an. Bei Fragen können sich Bürger auch telefonisch an das Landratsamt (09421/973-232) oder die Stadt Straubing (09421/944-60214) wenden.