Prozess in Regensburg

Frau beim Sex getötet: Ex-Partner muss zehn Jahre in Haft


Der Angeklagte wurde vor Gericht zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Angeklagte wurde vor Gericht zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.

Von mit Material der dpa

Ein Mann stellt seiner Ex-Freundin nach und erwürgt sie, als sie nochmal miteinander Sex haben. Dafür soll er nun für zehn Jahre ins Gefängnis. Es droht ihm die Sicherungsverwahrung.

Beim Sex erwürgt: Für die Tötung seiner Ex-Partnerin soll ein 54 Jahre alter Mann für zehn Jahre in Haft. Vor dem Landgericht Regensburg wurde er am Mittwoch wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht erkannte zudem den von der Staatsanwaltschaft geforderten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Das heißt, dass über eine Sicherungsverwahrung später entschieden wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ankläger hatte für den Mann eine Haftstrafe von elf Jahren und einem Monat gefordert. Der Verteidiger ging von einem Unfall bei einem Sexspiel aus und plädierte wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf viereinhalb Jahre Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Selbst geäußert hat er sich im Laufe des Prozesses nicht, lediglich über seinen Anwalt machte er Angaben.

Der angeklagte Deutsche tötete die acht Jahre jüngere Frau im Dezember 2019 in deren Wohnung. Die Frau hatte sich eigentlich bereits von dem Handwerker getrennt - laut Anklage wegen dessen Eifersucht. Der Mann stellte ihr jedoch nach, überfiel sie demnach auch einmal in ihrer Wohnung und versuchte sie zu vergewaltigen - weil er nach der Trennung seiner Aussage nach "nichts mehr zu verlieren" gehabt habe. Bei dem Vorfall konnte die Frau über das Handy eine Freundin zur Hilfe rufen, so dass der Mann von ihr abließ.

Als er sie am nächsten Tag erneut aufsuchte, kam es zwischen den beiden - den Erkenntnissen zufolge einvernehmlich - nochmals zum Geschlechtsverkehr. Dabei oder danach drückte der Mann der Frau laut Anklage auf den Hals, bis diese starb.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Frau, wenn er sie schon selber nicht mehr zur Partnerin haben konnte, auch keinem anderen Mann habe überlassen wollen. Nach der Tat versuchte der 54-Jährige, der stark betrunken war, sich mit mehreren Schnitten in den Unterarm das Leben zu nehmen.