Landkreis Regensburg

Fahrrad behindert seit Wochen Fußgänger: Besitzer verzweifelt gesucht


Eine ungünstige Stelle für einen Falschparker: direkt an das Parkverbotsschild in der Rosengasse ist dieses Fahrrad seit sechs Wochen angekettet und behindert vor allem Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfe. (Foto: Jürgen Sommerfeld)

Eine ungünstige Stelle für einen Falschparker: direkt an das Parkverbotsschild in der Rosengasse ist dieses Fahrrad seit sechs Wochen angekettet und behindert vor allem Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfe. (Foto: Jürgen Sommerfeld)

Absolutes Halteverbot: Ausgerechnet an einem solchen Schild in der Rosengasse hat vor sechs Wochen ein Fahrradfahrer sein Vehikel mit einem wirklich dicken Schloss diebstahlsicher angekettet. Doch seitdem kümmert sich niemand um den noch gut erhaltenen Drahtesel.

Und genau das lässt Friseurmeister Jürgen Sommerfeld vom benachbarten Haarstudio die Haare zu Berge stehen: "Das Fahrrad steht an einer so ungünstigen Stelle, dass es vor allem für Mütter mit Kinderwagen und Senioren mit Gehhilfen ein echtes Problem darstellt." Weil der Bürgersteig ohnehin schon eng ist, müssen die Fußgänger auf die ebenfalls nicht üppig breite Straße ausweichen. Autofahrern, die am Parkautomaten gleich daneben ihr Parkticket lösen wollen, steht das Fahrrad ebenfalls im Weg.

Augenoptiker Thomas Herzog, vor dessen Ladentür das herrenlose Fahrrad steht, glaubte anfangs, er sehe nicht recht. Doch das Fahrrad war keine Fatamorgana. Mehrfach hat er deshalb mit der Polizei telefoniert. Die Beamten waren auch kurz vor Ort, um das Radl zu kontrollieren. Dem Ordnungsamt war das Fahrrad auch schon ins Auge gefallen.

Doch für ein falsch parkendes Fahrrad gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, berichtet Ordnungsamtsleiterin Karin Meyer. Das Schloss durchtrennen und Abschleppen geht nicht, weil das Diebstahl wäre. Also wurde am Radl ein Aufkleber angebracht und dem Eigentümer eine Frist bis Ende kommender Woche gesetzt. Bis dahin muss er das Radl wegbringen. "Wenn die Frist abgelaufen ist, dürfen wir das Schloss aufzwicken und das Fahrrad zu den anderen Fundrädern stellen.