Regensburg/Aiglsbach

Ehefrau mehrfach mit dem Hammer attackiert - "Es war ein Unfall"


Symbolbild: dpa

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Von alf

Seit Montag muss sich ein 65 Jahre alter Rentner aus dem Landkreis Kelheim vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Oliver Wagner wegen der Angriffe mit einem Hammer gegen seine zwei Jahre jüngere Ehefrau im März vergangenen Jahres verantworten. Zwei Tage nach der Tat wurde er in einer Pension in Sachsen aufgegriffen und festgenommen. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Straubing in Untersuchungshaft.

Der Anklagesatz der Staatsanwaltschaft basiert fast ausschließlich auf den Angaben der Geschädigten. Das Ehepaar hatte seinen Umzug nach Schleswig-Holstein geplant. An jenem Morgen war die Ehefrau des Angeklagten damit beschäftigt, im Keller Umzugskartons zu packen. Von ihr unbemerkt soll sich der Angeklagte zunächst in der Waschküche versteckt haben. Als sie sich gerade über einen Karton gebeugt hatte, schlich er sich den Ermittlungen zufolge von hinten heran und versetzte ihr unvermittelt mit der stumpfen Seite eines rund 300 Gramm schweren Hammers einen wuchtigen Schlag auf den Hinterkopf. Als sie sich umdrehte, sah sie den Angeklagten, wie er den Hammer in der erhobenen Hand hielt. Auf ihre Frage, was los sei, antwortete er "Ich kann nicht mehr, ich habe Leberkrebs".

Mehrere große Wunden an Kopf und Gesicht

Dann schlug er erneut zu, diesmal auf die Stirn der Geschädigten, wobei diese versuchte ihren Kopf mit der Hand zu schützen. Durch die Attacken erlitt seine Ehefrau eine stark blutende zwei mal drei Zentimeter große Platzwunde am Hinterkopf, eine solche von einem halben Zentimeter an der Stirn, eine zwei Zentimeter lange und 0,5 Zentimeter tiefe Platzwunde am Ringfinger und ein Hämatom an der rechten Mittelhand.

Anschließend begab sich das Ehepaar in das Erdgeschoss. Dort forderte der Angeklagte seine Ehefrau auf, sich hinzulegen, da er überlegen müsse. Ohne ärztliche Hilfe zu holen, packte er ein paar Wäschestücke und 5.000 Euro Bargeld zusammen und durchtrennte die Leitung zum Telefon.

Als er mit seinem Auto davonfuhr, hinterließ er einen Zettel mit der Aufschrift "Du brauchst mich nicht zu suchen. Ich fahre in den Tod". In der Folgezeit soll der Angeklagte zwei Mal mit seinem Sohn telefoniert haben. Dabei fiel auch der Satz: "Hab wahrscheinlich der Mutter mit dem Hammer auf den Kopf gehauen." Einen Tag nach seiner Festnahme erklärte er gegenüber dem Ermittlungsrichter, dass er sich an gar nichts mehr erinnere.

Mit dem Hammer in der Hand gestolpert

Zur Tatzeit sei er mit dem Hammer in der Hand, den er eigentlich aufräumen wollte, über etwas gestolpert und sei dabei gestrauchelt. Dabei muss er seine Ehefrau mit dem Hammer getroffen haben. Sie sei dann auf ihn zugegangen, und er sei zurückgewichen. Da sei er erneut gestrauchelt und muss sie wohl zum zweiten Mal mit dem Hammer verletzt haben.

Er wisse nicht, warum er dann so durch den Wind gewesen sei und den Zettel geschrieben habe. Es könne nur an den Tabletten liegen, die ihm wegen seiner Herzrhythmusstörungen verordnet worden waren. Auch das mit dem Leberkrebs sei Quatsch. Seine Hausärztin habe ihn nach einem Blutbild lediglich darauf angesprochen, ob er Alkoholiker sei und dass der Verdacht einer Leberzirrhose bestehe.

"Was man mir hier unterstellt, ist eine Phrase"

"Ich kann das alles nicht nachvollziehen, es war ein böser Unfall", beteuerte der Angeklagte mehrmals vor Gericht und schließlich "Was man mir hier unterstellt, ist eine Phrase, ich würde meiner Frau nie etwas tun". Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.