Sünching/Regensburg

Bewährungsstrafe für den Unglücksfahrer


Symbolbild: dpa

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Von alf

Am Montag musste das Regensburger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Frauke Helm den tödlichen Unfall eines 29-jährigen Rennradfahrers vom Juni vergangenen Jahres in Sünching auf Höhe der Montessori-Schule aufarbeiten. Angeklagt war ein 19-jähriger Landschaftsgärtner wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs, der mit versteinerter Miene neben seiner Verteidigerin Stephanie Bauer saß. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wie berichtet, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der junge Mann mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" hinter einem deutlich langsameren Pkw herfuhr, um diesen schließlich innerorts zu überholen, obwohl ihm auf der Gegenfahrbahn erkennbar der später Geschädigte auf seinem Rennrad entgegen kam. Bei dem dann erfolgten Crash flog der Geschädigte erst gegen die Windschutzscheibe des Opel Astra, dann überschlug er sich in der Luft, um schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen zu bleiben. Obwohl eine Ärztin aus der Gemeinde und der Notarzt sehr schnell an der Unfallstelle waren, starb der Radfahrer noch an der Unfallstelle. Der im Gerichtssaal anwesende Rechtsmediziner fasste seine Verletzungen mit einem schweren Rumpftrauma und multiplen Riss-Quetschungen und Brüchen am ganzen Körper zusammen.

"Sofort gebremst"

Nach der von seiner Verteidigerin abgegebenen Erklärung will der Angeklagte mit etwa 25 km/h aus der 90-Grad-Kurve herausgefahren sein und sein Fahrzeug etwas beschleunigt haben. Als er den Pkw seiner damaligen Freundin am Straßenrand stehen sah, war er kurz abgelenkt. Er habe deshalb zu spät bemerkt, dass ein VW Passat vor ihm stehen blieb. Er wollte auf die Gegenfahrbahn ausweichen und habe sofort gebremst, als er den Rennradfahrer sah. Dann ging alles sehr schnell.

Dem gegenüber berichteten der Passat-Fahrer und sechs weitere Zeugen, dass ihm der Rennradfahrer in gebückter Haltung mit Blick nach unten entgegen gekommen sei und sie gehört hätten, dass der Unglücksfahrer sein Fahrzeug hochtourig beschleunigt hätte. Schilderungen, die in Diskrepanz zu der Rekonstruktion des Unfallhergangs durch den vom Gericht beigezogenen Sachverständigen standen.

Dieser ging aufgrund des Unfallbildes eher davon aus, dass der Angeklagte nicht überholen, sondern dem vorausfahrenden VW Passat ausweichen wollte. Auch stand die - allerdings unbeantwortete - Frage im Raum, warum der Radfahrer nicht in die vorhandene Einfahrt ausgewichen ist. Die Geschwindigkeiten zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes schätzte der Gutachter beim Pkw auf zwischen 50 und 60 km/h, beim Radfahrer zwischen 30 und 40 km/h.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldauflage von 3 000 Euro zugunsten der Familienhilfe Regensburg. Außerdem ordnete es eine Führerscheinsperre von weiteren zwölf Monaten an. Damit entsprach es den Anträgen der Staatsanwältin und des Nebenklage-Vertreters. Die Verteidigerin hatte keinen eigenen Antrag gestellt, sah aber ein Fahrverbot von drei Monaten als ausreichend an.
"Strafe schon vollzogen"

In ihrer Urteilsbegründung betonte die Gerichtsvorsitzende im voll besetzten Saal, dass kein - gleich wie geartetes - Urteil ein Menschenleben ersetzen könne. "Die richtige Strafe gibt es da nicht, sie ist schon vollzogen durch die Dorfbewohner." Damit ging sie darauf ein, dass der Angeklagte bereits im Vorfeld per SMS und über Facebook als "Mörder" tituliert wurde.

Das Benehmen - so die Vorsitzende - werde durch die neuen Kommunikationsmöglichkeiten immer rauer und schlechter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.