Misshandelte Seniorin

Pfleger handelte laut Gutachter im Zustand der Schuldunfähigkeit

Der 34-jährige Pole, der verantwortlich für den Tod einer pflegebedürftigen Seniorin sein soll, hat nach Ansicht der psychiatrischen Sachverständigen nicht ausschließbar im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.


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Mit einem Freispruch ist somit zu rechnen. Sowohl Milena Pascu als auch Gregor Groß sprachen sich am Dienstag vor der ersten Strafkammer des Landgerichts zudem für die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus aus. Pascu war in ihrem vorläufigen Gutachten noch ausschließlich von einer Alkoholhalluzinose zur Tatzeit ausgegangen und hatte dementsprechend die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt empfohlen. Da eine derartige Unterbringung zeitlich befristet ist im Gegensatz zum unbefristeten psychiatrischen Maßregelvollzug, hatte die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben.

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