Landshut

Koks statt Politik: Der tiefe Fall des Jürgen S. (31)


Symbolbild: David Ebener/dpa

Symbolbild: David Ebener/dpa

Von Redaktion idowa

Jürgen S. strebte beruflich stets nach Höherem. Doch aus der angepeilten Karriere in der Politik wurde nichts.

Von einem Ausflug in die Selbstständigkeit hat der 31-jährige Landshuter heute noch Schulden von knapp 130.000 Euro. Zuletzt verdiente S. sich in München als Chauffeur von Luxuslimousinen. Doch die Trinkgelder der Promis reichten nicht aus, um seine Vorstellungen von einem flotten Leben umzusetzen, und so begann er im Januar 2014, einen schwunghaften Handel mit Kokain. Das Schöffengericht am Amtsgericht mit Richter Christian Lederhofer verurteilte Jürgen S. am Dienstag wegen unerlaubtem Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Als Drogenhändler belieferte Jürgen S. insbesondere den Raum Landshut und Tiefenbach. Den Stoff bezog er aus Berlin. Doch auch hier war der 31-Jährige "nicht der große Zampano", wie ein Beamter von der Drogenfahndung vor Gericht sagte. S. sei bei seinen Geschäften nicht sehr professionell vorgegangen. Man habe ihn daher bereits im Mai in seiner Münchner Wohnung, wo er das Kokain und Amphetamin für seine Abnehmer gelagert hatte, festnehmen können. Auch in der Szene war man S. einem Zeugen zufolge mit Misstrauen begegnet was sein "Geschick als Dealer" anbelangte. Der Grund: "Er schaffte es einfach nicht, größere Mengen auf die Beine zu stellen."

Eigenen Angaben zufolge hat der Angeklagte im Tatzeitraum nahezu täglich Kokain konsumiert. Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger attestierte ihm eine massive Drogenabhängigkeit, die von einem Haargutachten bestätigt wurde, und damit eine verminderte Schuldfähigkeit. S. versicherte gestern, seit einem halben Jahr clean zu sein.

Das Urteil kam schließlich aufgrund einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten zustande, der ein vollumfassendes Geständnis von Jürgen S. zugrunde lag. Staatsanwalt Tilmann Roß, der sich davon überzeugt zeigte, dass "hier nur die Spitze des Eisbergs angeklagt ist", hatte für S. gemäß der Vereinbarung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Verteidiger Albrecht Schöllhorn-Gaar schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts an, sah aber eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für ausreichend.

Wie Richter Lederhofer sagte, hatte das Schöffengericht Jürgen S. bei der Urteilsfindung zugute gehalten, dass er angekündigt hat, Angaben zu seinen Abnehmern und Hintermännern machen zu wollen, sofern die Polizei für den Schutz seiner Familie sorgt. In seinem letzten Wort sprach der 31-Jährige von dem "Glück", dass er durch seine Festnahme "da rausgeholt wurde".