Neufahrn

Bienenseuche ausgebrochen - Sperrbezirk eingerichtet


Ausbruch der für Bienenvölker hoch gefährlichen Seuche "Amerikanische Faulbrut":Rund um den Ausbruchsort im Ortsteil Salzburg in der Gemeinde Neufahrn/Niederbayern hat das Landratsamt Landshut einen Sperrbezirk verfügt, in dem für Bienenhalter ab sofort strenge Regeln gelten.

Ausbruch der für Bienenvölker hoch gefährlichen Seuche "Amerikanische Faulbrut":Rund um den Ausbruchsort im Ortsteil Salzburg in der Gemeinde Neufahrn/Niederbayern hat das Landratsamt Landshut einen Sperrbezirk verfügt, in dem für Bienenhalter ab sofort strenge Regeln gelten.

Von Redaktion idowa

Das Landratsamt Landshut hat einen Sperrbezirk in der Gemeinde Neufahrn ausgewiesen, nachdem dort die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenvolk ausgebrochen war.

Das Sperrgebiet umfasst eine Fläche mit dem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsort im Neufahrner Ortsteil Salzburg - Betroffen sind die Ortschaften Neufahrn, Neufahrnreut und Einkreut.

Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesem Gebiet liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Landshut zu melden.

Veterinäramt
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon 0871/408-4000

Im Rahmen der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt wegen des Ausbruchs der Bienen-Seuche erlassen hat, ist unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht von ihrem Standort entfernt werden dürfen. Umgekehrt gilt, dass auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden dürfen. Bei von Bienen nicht mehr besetzten Stöcken ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind. Rechtsgrundlagen für die Allgemeinverfügung sind das Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung.

Von Seiten des Veterinäramts wird darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist. Durch die Tierseuche sind nicht die ausgewachsenen Bienen betroffen, sondern ausschließlich die Larven. Die Seuche kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen.