München

Türkischer Lehrer bittet Bundespolizei am Flughafen um Asyl


Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich die Reisedokumente von knapp 41.000 Passagieren. Immer öfter kommen aber auch Passagiere, die grenzpolizeilich nicht überprüft werden müssten, von selbst auf die Beamten zu und bitten um Asyl. (Symbolbild)

Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich die Reisedokumente von knapp 41.000 Passagieren. Immer öfter kommen aber auch Passagiere, die grenzpolizeilich nicht überprüft werden müssten, von selbst auf die Beamten zu und bitten um Asyl. (Symbolbild)

Von Polizei

Er war Lehrer in der Türkei, jetzt ist er laut eigener Aussagen auf der Flucht vor staatlichen Repressalien. Ein pensionierter türkischer Lehrer wollte, oder besser gesagt sollte, von Kiew über München nach Newark fliegen. In München angekommen sprach 51-Jährige am Samstag (5. November) im Transitbereich des Terminals 2 einen Bundespolizisten an und bat um Asyl in Deutschland.

Der türkische Staatsangehörige kam mit gebuchtem Weiterflug aus der Ukraine in München an. Doch anstatt seinen Flug in die USA anzutreten, bat er in München um Asyl. Er sprach einen Bundespolizisten an und händigte ihm seinen türkischen Reisepass mit Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Flugtickets von Kiew über München nach Newark aus.

Der 51-Jährige erzählte von seiner Flucht aus der Türkei über Kasachstan und die Ukraine nach Deutschland. Außerdem berichtete der pensionierte Lehrer von Repressalien in seinem Heimatland und von Angst vor staatlicher Verfolgung und Inhaftierung - alles wegen der aktuellen Ereignisse in der Türkei und seiner politischen Überzeugung. Er stehe der Opposition nahe. Darum habe die Regierung Ermittlungen gegen ihn eingeleitet, seine Konten eingefroren und zahle ihm seine Pension nicht mehr aus.

In Deutschland wolle er Asyl beantragen, weil er Vertrauen in den deutschen Staat und seine Demokratie habe.

Aufgrund seines Schutzersuchens übergaben die Bundespolizisten den 51-Jährigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die dortigen Mitarbeiter haben nun über seinen Asylantrag zu entscheiden.