Bundesverwaltungsgericht

Rundfunkgebühr verstößt gegen die Verfassung - oder nicht?


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft gegenwärtig die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft gegenwärtig die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten.

Von Monika Müller

Den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl man gar keinen Fernseher hat - ist das gerecht? Oder verstößt das sogar gegen die Verfassung? Das Bundesverwaltungsgericht soll das klären.

Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Das empfinden die Kläger als Willkür und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung.

Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig sind der Westdeutsche und der Bayerische Rundfunk. In den Vorinstanzen, darunter etliche Verwaltungsgerichte, sowie etwa das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster und der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München, waren sämtliche Klagen bisher erfolglos. Aber das heißt nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheiden könnte.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellten seine Mandanten nicht grundsätzlich infrage, erläuterte der Anwalt einer Kanzlei, die mehrere private Kläger vertritt. Aber etwa, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, die in die Kompetenz des Bundes falle, müsse grundsätzlich geklärt werden. Bisher waren die Sender vor Gericht mit ihrer Position erfolgreich, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten. "Aus unserer Sicht ist das eindeutig", sagte Hermann Eicher, Justiziar beim SWR und Experte beim Thema Beitragsrecht.

Der Kritik der Kläger, sie müssten unabhängig von der Zahl der Geräte Rundfunkbeitrag bezahlen oder sogar dann, wenn sie gar kein Rundfunkgerät hätten, begegnet die Gegenseite mit dem Argument, der Beitrag werde für die Möglichkeit erhoben, Rundfunk zu empfangen, nicht für die tatsächliche Nutzung. Heute noch zu kontrollieren, wer tatsächlich Rundfunk nutzt, gilt als schwierig, weil schließlich auch am PC, Tablet oder Smartphone Radio gehört oder Fernsehen geguckt werden kann und zum Beispiel Mediatheken für viele zum Alltag gehören.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Halten die Richter in Leipzig den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungsgemäß, müsste sich anschließend das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit beschäftigen. Und auch im gegenteiligen Fall ist das denkbar: Bei einer Klageabweisung rechne er damit, dass es vors Verfassungsgericht geht, erläuterte der Klägeranwalt. "Aber das ist am Ende natürlich Sache der Mandanten."

Eine Entscheidung über die Klagen in Leipzig wird am Mittwoch und Donnerstag voraussichtlich noch nicht fallen, aber für Freitag erwartet. Im Juni sollen weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen allerdings noch nicht fest.