Bundesverwaltungsgericht

Die Rundfunkgebühr soll nun doch verfassungsgemäß sein


Ein Mann hält am 23.03.2013 in Berlin auf dem Pariser Platz ein Plakat mit der Aufschrift "Habe kein TV, Glotz' kein TV, Leckt mich am A....!".

Ein Mann hält am 23.03.2013 in Berlin auf dem Pariser Platz ein Plakat mit der Aufschrift "Habe kein TV, Glotz' kein TV, Leckt mich am A....!".

Von Monika Müller

Auch wer keinen Fernseher hat, muss den vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist jetzt erneut gerichtlich bestätigt worden. Nun könnten die Kläger nach Karlsruhe ziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Die Leipziger Richter wiesen am Freitag Klagen gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) ab. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat über das neue Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Darin sehen sie eine versteckte Steuer.

Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. WDR und BR hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Der Rundfunkbeitrag trage seinen Namen zurecht, betonte der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, nach dem Urteil: "Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren."

Auch der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justiziar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.