Regensburg/Aiterhofen

Paukenschlag im "Bayern-Ei-Skandal"! Haftbefehl gegen Ex-Chef aufgehoben


Spektakuläre Wende in der Salmonellen-Affäre um die niederbayerische Firma Bayern-Ei: Deren Ex-Chef ist wieder auf freiem Fuß.

Spektakuläre Wende in der Salmonellen-Affäre um die niederbayerische Firma Bayern-Ei: Deren Ex-Chef ist wieder auf freiem Fuß.

Spektakuläre Wende in der Salmonellen-Affäre um die niederbayerische Firma Bayern-Ei: Deren Ex-Chef ist wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Regensburg hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer auf und ordnete seine Entlassung an.

Die zuständige Kammer sehe keine Fluchtgefahr mehr, weil der Mann derzeit nicht mehr mit der Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe rechnen müsse, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Richter sehen noch nicht einmal als erwiesen an, dass der Beschuldigte vor der Eier-Auslieferung überhaupt von den positiven Salmonellen-Proben wusste.

Die Firma Bayern-Ei hat ihren Sitz in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen). Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens war im August 2015 verhaftet worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Kein dringender Tatverdacht

Dem 45-Jährigen war bislang vorgeworfen worden, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren. In der Folge sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in Österreich 78 Personen an Salmonellen-Infektionen erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf. Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch keinen gesicherten Nachweis, dass dieser 94 Jahre alte Patient wirklich wegen einer durch Bayern-Ei verursachten Salmonellen-Infektion starb. Insofern gebe es keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge oder einer fahrlässigen Tötung.

Dem Mann war auch vorgeworfen worden, er habe den Handelspartnern durch die Abnahme der falsch deklarierten Ware einen Vermögensschaden von rund drei Millionen Euro verursacht. Derzeit fehle es aber an einem gesicherten Nachweis, dass der Beschuldigte Kenntnis von positiven Ergebnissen durchgeführter Proben und damit von der Kontamination der ausgelieferten Eier hatte, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Nach Auffassung der Kammer besteht insofern "auch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich vorsätzlicher Handlungen des Beschuldigten, wie insbesondere der gefährlichen Körperverletzung oder des Betrugs".

"Nur" noch 17 Fälle

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass nur noch in 17 Fällen ein dringender Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel besteht. Nur in 17 Fällen sei derselbe Erregertyp nachgewiesen worden, wie er bei Bayern-Ei gefunden wurde. "Auch der Nachweis einer lückenlosen Liefer- und Kontaktkette zwischen den erkrankten Personen und Bayern-Ei erscheint aus Sicht der Kammer nur in den 17 Fällen gesichert", heißt es weiter in der Mitteilung des Gerichts.