Tierschutz

Hund bei Hitze im Auto eingesperrt: So verhalten Sie sich richtig


Für einen Hund kann Hitze im Auto schnell zur Gefahr werden. (Symbolbild)

Für einen Hund kann Hitze im Auto schnell zur Gefahr werden. (Symbolbild)

Von Sven Geißelhardt

Bei sommerlichen Temperaturen lassen einige Hundehalter ihre Vierbeiner immer wieder im Auto sitzen. Das kann für die Tiere tödlich enden. Wie verhält man sich richtig, wenn man einen Hund entdeckt, der bei Hitze im Auto eingesperrt ist?

Die Sonne scheint, man ist mit dem Auto unterwegs und will kurz ein paar Besorgungen machen. Der Hund ist zwar mit dabei, aber es macht ihm bestimmt nichts aus, wenn er ein paar Minuten im Auto bleibt. Dieser Irrglaube führt leider dazu, dass im Sommer immer wieder Hunde aus völlig überhitzten Autos gerettet werden müssen.

Erst kürzlich sorgte ein Fall aus München für Aufregung, als die Polizei gleich mehrere erschöpfte Vierbeiner aus einem VW-Bus befreien musste. Aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn man bemerkt, dass ein Tier bei Hitze in einem Fahrzeug eingesperrt ist? Die AZ hat beim "Tierschutzverein München e.V." und der Polizei München nachgefragt.

Hund bei Hitze aus Auto befreien: So sollte man vorgehen

Wenn man beobachtet, dass ein Tier bei sommerlichen Temperaturen in einem Auto sitzt, sollte nicht sofort die Scheibe eingeschlagen werden. Das könnte später als Sachbeschädigung ausgelegt werden. "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet", lautet der Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Um einem eingeschlossenen Tier zu helfen, sollte zuerst der Besitzer ausfindig gemacht werden. Ist dieser jedoch nicht auffindbar, können Polizei und Feuerwehr alarmiert werden, um das Tier zu befreien.

Autoscheibe einschlagen? Nur bei akuter Notsituation

Geht es dem Tier schlechter oder droht ein Kollaps, greift das Notstandrecht und man kann versuchen, das Fahrzeug zu öffnen. Laut Paragraph 34 Strafgesetzbuch (StGB) darf in diesem Falle eingegriffen werden: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."

Um später die Notstandssituation zu rechtfertigen, sollten zu einem solchen Vorfall immer Zeugen dazugeholt werden.

Viele Vorfälle in München

Aber wie häufig werden Tiere überhaupt in überhitzten Autos eingesperrt? Judith Brettmeister vom "Tierschutzverein München e.V." sagt gegenüber der AZ: "In München kommt es im Sommer fast jeden zweiten Tag zu solchen Vorfällen. Wenn die Besitzer ihre Tiere später aus dem Tierheim holen müssen, reagieren sie oft wütend und verständnislos."

Damit es überhaupt nicht zu einer solchen Situation kommt, sollten man sein Tier niemals im Auto einsperren. Denn auch an vermeintlich kühleren Tagen kann die Temperatur im Fahrzeug durch plötzliche Sonneneinstrahlung rapide ansteigen.

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