Urteil des Bundesgerichtshofs

Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweis zulässig


Von Redaktion idowa

Die Aufnahmen von Mini-Videokamerias im Auto können bei Unfällen vor Gericht als Beweis herangezogen werden. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übereinstimmenden Medienberichten zufolge gesprochen.

Kritiker der Regelung hatten vorgebracht, dass die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht am Unfall beteiligter Personen verstoßen würde. Diesen Einwand verwarf der BGH mit Verweis darauf, dass Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten.

Immer mehr deutsche Autofahrer haben eine Dashcam

Außerhalb Deutschlands - vor allem in Russland - fahren sie schon häufiger im Auto mit. Doch auch hierzulande werden sie nach einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom immer beliebter: Zwar haben derzeit erst acht Prozent von 1.000 befragten Autofahrern eine solche Kamera. Weitere 13 Prozent wollen sie aber demnach in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine auf dem Statistik-Portal statista veröffentlichte Umfrage.

Die Aufnahmen der kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe können künftig als Beweis verwertet werden. Die Rechtslage war bis zum heutigen Urteil diffus.

Es gab klare Gegner der Verwendung von Dash-Cams in Fahrzeugen. Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht nur gegen das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. "Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal", arguemtierte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Diese Einwände hat der Bundesgerichtshof nun bei seinem Urteil hinten angestellt mit der Begründung, dass im Falle eines Unfalls ohnehin Daten erhoben werden müssten.

Crash beim Linksabbiegen

Anlass für das Urteil war der Fall eines Mannes aus Sachsen-Anhalt. Er pochte auf vollen Schadenersatz nach einem Unfall. Nach seiner Darstellung war ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollten Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese Aufnahmen: Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - sie dürfe deshalb nicht als Beweis herangezogen werden. Nach dem Urteil des BGH dürfte sich das ändern.