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Arberlandklinik wird zum Präzedenzfall


Weil es außer in Zwiesel keine weitere Geburtenstation im Landkreis Regen gibt, soll ein Sicherstellungszuschlag zur Erhaltung der Station beitragen.

Weil es außer in Zwiesel keine weitere Geburtenstation im Landkreis Regen gibt, soll ein Sicherstellungszuschlag zur Erhaltung der Station beitragen.

Die Arberlandklinik Zwiesel wird zum Präzedenzfall im Freistaat. Warum, das haben Landrat Michael Adam, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Arberlandkliniken, und Krankenhaus-Vorstand Christian Schmitz bei einer Pressekonferenz am Montagvormittag erklärt.

Demnach hat die Arberlandklinik Zwiesel als erstes bayerisches Krankenhaus vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereits Mitte Februar den Bescheid über die Gewährung eines Sicherstellungszuschlags für die defizitäre Gynäkologie und Geburtshilfe erhalten. Das Schreiben bezieht sich zunächst auf den Zeitraum vom 7. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014, also das Halbjahr, in dem die Geburtshilfe nach vorübergehender Schließung wieder unter neuen Bedingungen, aber mit einem Defizit von 344.000 Euro für ein halbes Jahr betrieben werden konnte. Im genannten Zeitraum lag die Auslastung der Geburtshilfeeinrichtung bei lediglich 39 Prozent, während die in Bayern angestrebte Auslastung 80 Prozent beträgt. Es besteht im Einzugsgebiet der Arberlandklinik Zwiesel also ein geringer Versorgungsbedarf, was eine minimale Auslastung der Geburtshilfeabteilung zur Folge hat. Dies war nur eines von mehreren Kriterien, welche das Staatsministerium zur Gewährung des Sicherstellungszuschlags veranlasst hatte. Die nächsten Kliniken mit Geburtshilfestation befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe, sondern erst in Deggendorf, Freyung oder Cham. Da bereits 2011 die Viechtacher Geburtenstation abgeschafft wurde, wäre ein wesentlicher Teil des Versorgungsgebiets im Landkreis nicht abgedeckt, selbst wenn eine Fahrdauer von 30 Minuten zumutbar wäre, heißt es vom Ministerium, dessen Zusage aber noch keine Garantie für die tatsächliche Gewährung des Sicherstellungszuschlags ist. Adam und Schmitz erwarten einen erheblichen Widerstand von den Krankenkassen, der wiederum, gerade weil es sich um einen Präzedenzfall handelt, einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen könnte.

Wir berichten ausführlich im Viechtacher Anzeiger vom Dienstag, 15. März.