Vergewaltigung am Gäubodenvolksfest?

Prozessauftakt: Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sex


Laut Anklage soll der 28-jährige Straubinger die junge Frau nach dem Gäubodenvolksfest auf einer Parkbank vergewaltigt haben. (Symbolbild)

Laut Anklage soll der 28-jährige Straubinger die junge Frau nach dem Gäubodenvolksfest auf einer Parkbank vergewaltigt haben. (Symbolbild)

Sie spricht von einer Vergewaltigung, er von einvernehmlichem Sex: Nun muss das Gericht herausfinden, was 2014 am Rande des Gäubodenvolksfests passiert ist.

Seit Montag muss sich ein 28 Jahre alter Produktionshelfer aus Straubing vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Dr. Bettina Mielke wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Für den Prozess sind vorerst drei Verhandlungstage angesetzt.

Der Anklageschrift zu Folge - die auf den Angaben der Geschädigten basiert - soll die 19-jährige Auszubildende am Abend des 18. Augusts 2014 zunächst das Gäubodenvolksfest besucht haben, wo sie drei bis vier Maß Bier konsumierte. Auf dem Nachhauseweg ging sie noch in eine Bar am Theresienplatz, wo sie die Bekanntschaft des Angeklagten machte. Schon hier soll er sie mit obszönen "Komplimenten" bedacht und ihr zwischen die Beine gegriffen haben. Dennoch ließ sie sich auf weitere Gespräche mit ihm ein. Gegen 3 Uhr morgens verließ sie schließlich allein das Lokal. Vor einem anderen Lokal am Steiner-Thor-Platz trafen die beiden wieder aufeinander. Auch hier ließ sie sich in ein Gespräch verwickeln und rauchte noch eine Zigarette mit ihm. Anschließend ging sie allein ihres Wegs.

Gegen 4 Uhr morgens setzte sie sich auf eine Bank im Park an der Gabelsbergerstraße, als der Angeklagte wieder vor ihr auftauchte und erneut das Gespräch suchte. Dabei sagte er auch zu ihr, sie sei ein "geiles Stück" und solle Tabletten einnehmen, so wie er, weil man dann "notgeil" würde. Dabei begann er, sie bis hoch zu den Knien zu streicheln, was sie sich verbat. Als sie aufstehen wollte versetzte er ihr einen so heftigen Stoß, dass sie auf der Parkbank zum Liegen kam. Dann soll er ihr den Dirndlrock hochgeschoben und sich und die Geschädigte entblößt haben. Als sie merkte, dass jeglicher Versuch sich zu wehren keinen Erfolg hatte, gab sie schließlich auf. Der Angeklagte soll sich dann zwei Mal an ihr vergangen und auf Hals und Dekolleté ejakuliert haben. Als der Geschädigten schließlich die Flucht gelang soll er ihr noch nachgerufen haben "Kann ich Deine Telefonnummer haben?".

Vor der Strafkammer bestreitet der Angeklagte die Tat: "Als Vater von vier Kindern würde ich sowas nie tun" und weiter "Ich hab mit der scho wos ghabt, weil sie's wollte". Bereits in der Bar soll ihn die Geschädigte immer wieder angetanzt und gefragt haben, ob er ihr einen Wodka Red Bull ausgäbe, schließlich habe sie sein Glas ausgetrunken. Als er vor der Türe eine Zigarette rauchte sei sie zu ihm gekommen, habe sich auf seinen Schoß gesetzt und zu schmusen angefangen. Auch im Park habe sie sich zunächst auf seinen Schoß gesetzt und ihm die Hose aufgeknöpft. Dann habe sie sich breitbeinig auf die Bank gelegt, ihren Dirndlrock hochgeschoben und ihn zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Als zwei oder drei Tage später ihm seine Freundin den Bericht über eine Vergewaltigung aus einer Tageszeitung vorlas habe er die Tat nicht auf sich bezogen, sondern entrüstet reagiert. Wenige Tage später kam ein Anruf von der Kripo, es soll wegen eines Fahrrad-Diebstahls zu einer Unterschrift vorbei kommen. Dort sei er dann plötzlich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert worden. Vor den Beamten - so der Vorhalt der Gerichtsvorsitzenden - hatte er allerdings jeglichen sexuellen Kontakt zu der Geschädigten abgestritten. Als man ihn darauf hin wies, dass am Dirndl der Geschädigten DNA-Spuren gesichert worden sind, wollte er gar nichts mehr sagen, sondern mit einem Anwalt sprechen.

Mit leiser Stimme berichtete die zierliche Geschädigte als Zeugin, wie sie in jener Nacht den Angeklagten in der Bar kennengelernt hat. Auch heute sei sie noch in psychiatrischer Behandlung, da sie an Depressionen, Schlafstörungen und Alpträumen leide. Dann wache sie laut schreiend auf. Nach der Tat sei sie zu ihrem Ex-Freund gegangen. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Die Befragung zum eigentlichen Tatgeschehen fand dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Prozess wird fortgesetzt.