Regensburg

Martyrium der eigenen Vergewaltigung auf dem Handy


Eine Tonaufzeichnung war der wichtigste Beweis im Prozess um eine Vergewaltigung in Neustadt an der Donau. (Symbolbild)

Eine Tonaufzeichnung war der wichtigste Beweis im Prozess um eine Vergewaltigung in Neustadt an der Donau. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bereits am ersten Verhandlungstag fiel das Urteil im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in Neustadt an der Donau im Mai 2017. Die Beweislast war am Ende erdrückend: das Opfer hatte von dem Übergriff eine Tonaufzeichnung angefertigt. Das Urteil am Montagnachmittag vor dem Landgericht Regensburg: zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Der heute 26-jährige Angeklagte hatte mit seiner damaligen Arbeitskollegin offenbar eine richtig fiese Masche abgezogen. Nach zwei erfolglosen Annäherungsversuchen hatte er der Frau damit gedroht, dass sie ihren Job verlieren würde, wenn sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Das Perfide: Er drohte ihr mit einer Anzeige wegen Mobbing und Rufmord, weil sie Arbeitskollegen von den gescheiterten Flirtversuchen erzählt hatte.

Die beiden gescheiterten Annäherungsversuche hatten der 26-Jährige und seine Verteidiger eingeräumt, die Vergewaltigung allerdings bestritten. Deswegen hatten sie eine Bewährungsstrafe gefordert.

Nachdem das Opfer sowie der Polizist, der den Vorfall zu Protokoll genommen hatte, ausgesagt hatten, wurde im Gerichtssaal eine Tonaufzeichnung abgespielt. Die Frau hatte offenbar auf ihrem Handy geistesgegenwärtig die Aufnahmetaste gedrückt, als der Mann beim dritten Mal noch einen Schritt weiter ging - zu weit. Auf diese Aufzeichnung stützte sich letzten Endes auch die Beweisführung, erklärte Gerichtssprecher Thomas Polnik auf Anfrage von idowa.

Früher als erwartet, sprach der Vorsitzende Richter daher das Urteil: zwei Jahre und neun Monate wegen Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert.