Missbrauch

Schwerer sexueller Missbrauch: Mutter überließ Internetbekanntschaft kleine Tochter


Symbolbild Justiz

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Von kö

Für die vermeintlich große Liebe nehmen viele vieles in Kauf - Bettina S. stellte ihrem Angebeteten ihre Tochter zur Verfügung.

Folgt man der Staatsanwaltschaft, so betäubte die 43-Jährige in der Hoffnung, dass es zu einer dauerhaften Beziehung mit ihrer Internetbekanntschaft Thomas K. kommt, in mindestens sieben Fällen ihr Kind. Dem Leser soll erspart bleiben, was sich laut Anklage dann jeweils in der Wohnung der Frau in Kirchseeon abgespielt haben soll. Nun müssen sich Bettina A. und Thomas K. unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten.

Laut Anklage lernten sich die beiden über eine Singlebörse im Internet kennen. Es ist naheliegend, dass die geschiedene Bettina A. nach einem neuen Partner suchte. Das Motiv des verheirateten IT-Managers Thomas K., der in den folgenden Jahren Vater von drei Kindern wurde, sei dahingestellt. Jedenfalls entwickelte sich zwischen den beiden eine Beziehung, verbunden mit einzelnen persönlichen Treffen. Es ist gut vorstellbar, wie sich die unscheinbare, korpulente Angestellte dabei in den schlanken, angegrauten K., Marke Traum aller Schwiegermütter, verliebte, während dieser ihr bald von seinen sexuellen Fantasien berichtete. Dabei ging es laut Anklage vorrangig darum, sich vor einem Kind selbst zu befriedigen und sexuelle Handlungen am Kind zu vollziehen. Schließlich kam man überein, dass S. ihre 1999 geborene Tochter dafür zur Verfügung stellt.

Zwischen Mai 2006 und Mai 2007 soll es dann zu den Übergriffen unter aktiver Mitwirkung ihrer Mutter gekommen sein. Die Treffen fanden stets in den späten Abendstunden in der Wohnung der Frau statt. Das Mädchen schlief bereits; zum Teil hatte ihr die Angeklagte zuvor Schlaf- oder Betäubungsmittel verabreicht. S. soll ihren Angebeteten dann auch bei seinen sexuellen Handlungen unterstützt haben, die von Thomas K. teilweise auch gefilmt wurden. In einem Chat vom 11. Februar 2007 stellte Bettina S. beispielsweise dem Angeklagten "Narrenfreiheit" in Aussicht. Die Angeklagten besprachen an diesem Tag und in der Folgezeit die Betäubung des Kindes und verabredeten am 24. Februar ein Treffen für den Abend und das Filmen der Tat.

Der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts war bereits im Juli eröffnet worden. Nachdem ein Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes den Verfahrensbeteiligten zu kurzfristig zugestellt worden war, wurde die Hauptverhandlung jedoch vorerst ausgesetzt. Vorsitzender Richter Oliver Dopheide deutete damals an, dass Schriftsätze der Verteidiger nahelegen würden, dass die beiden Angeklagten vor Gericht ihre Chatgespräche als Austausch von sexuellen Fantasien bezeichnen werden; die Dinge, über die man sich geschrieben habe, seien in Wirklichkeit nie passiert. Die Kammer hätte es dann mit einem reinen Indizienprozess zu tun gehabt. Nach stundenlangen Gesprächen zwischen den Prozessbeteiligten wurde die Taktik gestern jedoch geändert: Die Verteidigung stimmte einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zu. Die Kammer stellte Thomas K. dabei im Falle eines Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechseinhalb und sieben Jahren in Aussicht. Bei Bettina S., die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist, schlug die Kammer eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren vor, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bei Thomas K. würde dabei ein älteres Urteil mit einbezogen werden. Der 46-Jährige aus Moosinning steht nicht zum ersten Mal vor der Jugendkammer. Bereits im Mai 2014 war er unter dem damaligen Vorsitzenden Richter Theo Ziegler wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, die er derzeit verbüßt. Damals hatte der Familienvater eingeräumt, über neun Jahre lang eine sexuelle Beziehung zu einem Mädchen gehabt zu haben, dass erst 13 Jahre alt war, als er es im Sommer 2004 über das Internet kennengelernt hat. Allerdings bestritt er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, das Mädchen "derart in seinem Sinne manipuliert" zu haben, dass sie ihm immer wieder sexuell zu Diensten war. Er habe das Mädchen geliebt, so K. Es sei verletzend für ihn, wenn die Beziehung als rein sexuell motiviert dargestellt werde.

Der Prozess wird am 19. September fortgesetzt. Die Verteidiger haben für diesen Verhandlungstag die Einlassungen ihrer Mandanten angekündigt.