Landshut/Notzing

Das tödliche Ende einer Liebe


Planen liegen im April 2012 im Garten eines Wohnhauses in Notzing und verdecken den Fundort von zwei Leichen. In der Nacht hat die Polizei hier die verscharrten Leichen eines Ehepaares gefunden. (Foto: dpa)

Planen liegen im April 2012 im Garten eines Wohnhauses in Notzing und verdecken den Fundort von zwei Leichen. In der Nacht hat die Polizei hier die verscharrten Leichen eines Ehepaares gefunden. (Foto: dpa)

Von kö

Er hat ihre Eltern getötet. Und sie half tatkräftig mit bei der Beseitigung der Leichen. Der Doppelmord von Notzing sorgte Anfang April vergangenen Jahres deutschlandweit für Entsetzen. Die 18-jährige Tochter des ermordeten Ehepaares wurde im Dezember vom Amtsgericht Freising wegen Beihilfe zur Strafvereitelung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 29. Januar beginnt nun der Prozess gegen ihren Ex-Freund vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Landshut. Dem 21-jährigen Heizungsmonteur droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Fall von Notzing stellte die Ermittler vor Rätsel. Aus Hass auf die Mutter seiner "großen Liebe", die den Freund ihrer Tochter nie akzeptiert hatte, drang Christoph W. am 30. März in das Haus des Ehepaares ein und brachte zunächst den 60-jährigen Vater seiner Ex-Freundin um. Als dessen 54-jährige Frau mittags nach Hause kam, metzelte W. sein Opfer laut Staatsanwaltschaft regelrecht ab - - Staatsanwalt Ralph Reiter sprach von einem sogenannten "Overkill, einem Übertöten". Doch was dann passierte, ist kaum nachvollziehbar: Als die Tochter am Nachmittag von der Berufsschule nach Hause kam, begann sie sofort, ihrem Ex-Freund bei der Beseitigung der Spuren zu helfen, was fast das ganze Wochenende in Anspruch nehmen sollte. Zwei Tage lang versuchte das Paar, die Leichen der Eltern verschwinden zu lassen. Letztendlich verscharrten sie sie im Blumenbett des eigenen Gartens.

Im Prozess gegen Christoph W., der sich zwei Tage nach der Tat der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt hatte, sind Verhandlungstage bis in den März hinein angesetzt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf zweifachen Mord. Bei einer Verurteilung muss W. mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Zudem könnte das Gericht aufgrund der bis ins Detail geplanten Tat die besondere Schwere der Schuld feststellen. Demnach dürfte der 21-Jährige das Gefängnis selbst nach 15 Jahren nicht verlassen.

Wie seine Ex-Freundin gilt auch W. laut psychiatrischem Gutachten als voll schuldfähig. Polizeibekannt war W., weil er seinen Eltern gegenüber mehrmals handgreiflich geworden war, wie Polizeisprecher Ulrich Pöpsel nach der Festnahme des 21-Jährigen gesagt hatte. Allerdings seien dies keine Taten gewesen, die "auch nur ansatzweise den Schluss erlauben, dass Christoph W. eines Tages zum Doppelmörder werden könnte".