Landshut

"Heroin aus dem Kaufhaus" bringt Drogenkurier (63) fünfeinhalb Jahre Knast ein


Das Landgericht Landshut verurteilte einen 63-jährigen Drogenkurier zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Gefängnis. (Symybolbild)

Das Landgericht Landshut verurteilte einen 63-jährigen Drogenkurier zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Gefängnis. (Symybolbild)

Südafrika ist ein schönes Land. Laut Dimos K. kann es einem dort sogar passieren, dass man in einem Kaufhaus einen Koffer geschenkt bekommt, einfach so. Als Zugabe befand sich Heroin in dem Koffer, doch das wollte Dimos K. erst bei seiner Festnahme am Münchner Flughafen durch die Zollbeamten erfahren haben.

Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft räumte der 63-jährige Grieche nun vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts ein, das Flugzeug in Johannesburg bestiegen zu haben in dem Wissen, "irgendwelche illegale Substanzen" zu schmuggeln. Mit dem Verdienst habe er sich einen Imbissstand finanzieren wollen. Weiter wollte sich K. nicht äußern. Die Kammer nahm das "schmale Geständnis" zur Kenntnis und verurteilte K. wegen unerlaubter Durchfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Laut der von Staatsanwalt Klaus Kurtz vertretenen Anklage war Dimos K. am 1. Oktober 2015 in Sofia/Bulgarien zu einer Reise nach Südafrika aufgebrochen. Der Drogenschmuggel sei nicht geplant gewesen und habe sich zufällig ergeben. Die Reise sei "karnevalsmäßig" gewesen, so der 63-Jährige vor Gericht - was ihm die Kammer unter Vorsitzendem Richter Ralph Reiter aber nicht abnahm. Dem ermittelnden Zollbeamten zufolge deutet vieles daraufhin, dass Dimos K. nicht zum ersten Mal als Drogenkurier unterwegs war, als am Morgen des 11. Oktober am Münchner Flughafen die Handschellen klickten. Innerhalb kürzester Zeit sei K. Flugtickets und Notizzetteln zufolge, die man bei ihm gefunden habe, in Brasilien gewesen, zuvor in Südafrika, im Mai in Italien. Am 11. Oktober sei das Gepäck von Dimos K. aufgrund eines "Tipps" des Bundeskriminalamts kontrolliert worden, so der Zeuge. Zufällig habe an diesem Tag eine Kollegin gearbeitet, die erst wenige Wochen zuvor dabei gewesen sei, als man einen Passagier aus Südafrika festgenommen habe, der in dem gleichen Koffermodell mit doppeltem Boden ebenfalls Heroin geschmuggelt hatte. "Die hat den Koffer natürlich sofort wiedererkannt." Seinen Recherchen zufolge wird dieses Modell nur in Südafrika vertrieben. Neben dem Herkunftsort und dem Koffer habe man durch Vergleiche der Fingerabdrücke auf beiden Koffern auch feststellen können, dass der gleiche Verpacker am Werk gewesen sei. Zudem habe man bei beiden festgenommenen Männern die gleiche südafrikanische Handynummer gefunden.

Mehr als drei Kilogramm Heroin geschmuggelt

Fazit des Zollbeamten: "Da waren die gleichen Hintermänner am Werk." Der Zollbeamte hatte Dimos K. angeboten, ihn in das Zeugenschutzprogramm aufzunehmen, wenn er den Behörden Aufklärungshilfe leiste. Doch auch vor Gericht sagte der 63-Jährige zu den Vorwürfen entweder gar nichts oder bediente die Prozessbeteiligten mit kurios anmutenden Begründungen: Nach Italien sei er beispielsweise gereist, um eine Kücheneinrichtung zu kaufen. Wie Richter Reiter in der Urteilsbegründung sagte, geht die Kammer davon aus, dass K. aus Angst vor Repressalien keine weiteren Angaben machen wollte. Das sei verständlich, so Reiter, aber aus diesem Grund könne man keine Freiheitsstrafe unter vier Jahren verhängen. Dimos K. habe knapp dreieinhalb Kilogramm Heroin transportiert. Dies sei eine große Menge einer harten Droge, aus der gestreckt zehn bis 15 Kilogramm Straßenheroin, etwa 15.000 Konsumeinheiten geworden wären. Wie alle Drogenkuriere, die vor dem Landgericht landen würden, habe man auch Dimos K. "individuell behandeln und zugleich einordnen" müssen. Die von Staatsanwalt Klaus Kurtz beantragte Freiheitsstrafe von neun Jahren bezeichnete Reiter in der Gesamtschau als "deutlich zu viel". K. sei zumindest in Deutschland nicht vorbestraft und müsse innerhalb der international agierenden Bande eher als "kleines Licht" bezeichnet werden. Zudem bestehe aufgrund des hohen Alters, der fehlenden Sprachkenntnisse und der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten eine hohe Haftempfindlichkeit. Der Passagier aus Südafrika, der wenige Wochen vor Dimos K. am Münchner Flughafen mit Heroin im gleichen Koffermodell festgenommen worden war, ist vor zwei Wochen von der vierten Strafkammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.