Landshut

Beleidigungs-Prozess: "Er ist streitbar, aber kein Nazi"


Nach einer turbulenten Verhandlung ist ein 65-jähriger Landshuter zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Nach einer turbulenten Verhandlung ist ein 65-jähriger Landshuter zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

"Streitbar" ist wohl untertrieben: Nach einer turbulenten Gerichtsverhandlung ist ein 65-jähriger Landshuter am Freitag wegen Beleidigung verurteilt worden.

Klaus K. (Name von der Redaktion geändert) ist herzkrank. Und, wie sein Verteidiger Anton Pfeffer sagte, "er ist streitbar, aber kein Nazi". Eine brisante Kombination, wie die Verhandlung gegen den 65-Jährigen vor dem Amtsgericht zeigte. "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" war auf dem Sitzungsaushang als Straftat zu lesen gewesen. Am Nachbarhaus von Klaus K. hatte jemand schwarze Hakenkreuze an die Wand geschmiert und K. - mit dem man seit Jahren im Streit lag - war von den Nachbarn als Urheber verdächtigt worden. Im Gerichtssaal ging es jedoch vielmehr um die Geschehnisse, die sich nach dem Eintreffen der Polizei in der Wolfgangsiedlung ereignet hatten. Nach turbulenter Verhandlung, wo es unter anderem um Tzatziki, Vakuum und Hühner ging, verurteilte Amtsrichter Christian Lederhofer den Rentner schließlich wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro.

Nachdem die Polizisten am 15. Juli 2014 vor Ort eingetroffen, die Schmierereien in Augenschein genommen und mit den Nachbarn gesprochen hatten, erhielten sie von der Staatsanwaltschaft die Anordnung, die Wohnung von Klaus K. zu durchsuchen, der mit seiner Frau die ganze Aktion vom Fenster aus beobachtet hatte. Der Verdacht: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Sachbeschädigung. Die Begründung: Gefahr in Verzug. "Wir sollten die mögliche Vernichtung von Beweismitteln verhindern", sagte einer der am Einsatz beteiligten Polizisten vor Gericht. Trotz mehrfachem Klingeln blieb die Tür zunächst geschlossen. Dann öffnete Klaudia K. die Tür einen Spalt. "Ich habe die Tür dann sanft aufgedrückt", sagte ein Polizist, da er den Eindruck gehabt habe, dass diese wieder geschlossen werde sollte. "Die sind gewaltsam eingedrungen", sagte hingegen Klaus K.

Es folgte ein Geplänkel, das sich dem Angeklagten zufolge über zwei Stunden hinzog; dem Durchsuchungsprotokoll zufolge eine Stunde - Klaus K. zufolge war dieses allerdings gefälscht. Laut Anklage versuchte ein extrem aggressiver K. permanent die Beamten zu provozieren und beschimpfte sie: Mit Vakuum spreche er nicht. Sie würden nach Knoblauch stinken. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete er als "Hühner, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, meine Existenz zu vernichten". Man habe ihn darauf hingewiesen, dass seine Äußerungen strafrechtliche Folgen haben könnten, so ein Polizist. "Aber da wurde er nur noch aggressiver."

K. - dessen sieben Vorstrafen hauptsächlich aus Beleidigungsdelikten bestehen - bestritt vor Gericht, für die Hakenkreuzschmierereien am Nachbarhaus verantwortlich zu sein. Die Polizisten fanden bei der Durchsuchung nur einen schwarzen Eding-Stift, aber keinerlei Hinweise dafür, dass K. rechter Gesinnung ist. Die Beleidigungen wies der 65-Jährige ebenfalls von sich beziehungsweise wollte er sie in einem anderen Kontext gesagt haben. Wie etwa die Sache mit dem Knoblauch: Da habe er gerade den Kühlschrank geöffnet, so K. Er habe dann nur gesagt, dass es hier so nach Knoblauch stinke. Diese Version wurde von der Ehefrau bestätigt. Ihr Mann habe sich ein Getränk aus dem Kühlschrank geholt. "Und ich hatte da doch Tzatziki drinnen." Dass ihr Mann den Beamten gegenüber etwas lauter gewesen sei, sei ganz normal: "Er ist ja schwerhörig." Auch für das Vakuum hatte K. eine plausible Erklärung parat. Er habe damit seine Nachbarn gemeint, nachdem ihm die Polizisten erzählt hätten, dass diese von ständigen Streitereien mit ihm berichtet hätten. Er habe keinen Streit mit seinen Nachbarn, da er nicht mit diesen spreche, so K. "Die sind Vakuum für mich."

Richter Lederhofer war dennoch überzeugt davon, dass die Beleidigungen gefallen sind. Er glaube mehr den Polizisten, sagte Lederhofer in der Urteilsbegründung. "Sie haben dies in einer Art und Weise bestätigt, dass ich das auch glauben kann." Die Beamten hätten den Vorfall ruhig und sachlich geschildert und keinerlei Belastungseifer gezeigt. "Die wollten einfach nur ihrer Arbeit nachgehen." Mit der Höhe der Geldstrafe folgte Lederhofer dem Antrag von Staatsanwalt Johannes Plutz. Verteidiger Pfeffer hatte - "Wenn es denn unbedingt zu einer Verurteilung kommen muss. Man darf nicht gleich jedes Wort auf die Waagschale legen" - eine Geldstrafe von 400 Euro beantragt. Seinem Mandanten stehe momentan nur sehr wenig Geld zur Verfügung. Zudem müsse er zum 31. Dezember ausziehen. Der Grund: "Er hat sich mit seinem Vermieter angelegt."