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Auch am 16. Verhandlungstag geht die Angeklagte volles Risiko


16. Verhandlungstag am Amtsgericht Landshut gegen eine ehemalige Steuerberaterin. Die Angeklagte beteuert weiterhin ihre Unschuld. (Symbolbild)

16. Verhandlungstag am Amtsgericht Landshut gegen eine ehemalige Steuerberaterin. Die Angeklagte beteuert weiterhin ihre Unschuld. (Symbolbild)

Während die Schaulustigen, die sich zu Beginn des Berufungsprozesses gegen die ehemalige Steuerberaterin noch um die Sitzplätze gestritten hatten, längst das Interesse verloren haben, und die Vertreter der Justiz und der Anwalt wohl alles andere lieber wären als Verfahrensbeteiligte im Fall S., stürzt sich die 53-jährige Landshuterin frisch und voller Elan auf die Verteidigung ihrer Unschuld - und reitet sich damit immer tiefer rein, wie nicht nur Staatsanwalt Dr. Alexander Ecker findet.

Heute fand der 16. Hauptverhandlungstag statt. Das Amtsgericht war 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mutter von fünf Kindern Bekannten oder Mandanten, die sich mit Bauvorhaben trugen oder ein Grundstück verkaufen wollten, unentgeltlich ihre Dienste bei der Abwicklung der Geschäfte anbot - und durch geschickte Täuschung auch der Banken nicht unerhebliche Geldsummen für sich behielt. S. wurde wegen Untreue in drei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

"Eine glatte Lüge!"

Seit September 2015 gibt es nun die Neuauflage vor der zweiten Strafkammer als Berufungskammer mit Vorsitzendem Richter Robert Mader. Mittlerweile ist die 53-Jährige wieder inhaftiert, da weitere Untreue-Vorwürfe im Raum stehen. Etliche Verdachtsmomente hat S. dabei selbst aufgebracht, da sie bei dem Unterfangen, ihre Unschuld zu beweisen, häufig über das Ziel hinausschießt. Zu der Verteidigungsstrategie von Roswitha S. gehört es, die Glaubwürdigkeit eines Ehepaares zu erschüttern, das seinen landwirtschaftlichen Betrieb in einen Reiterhof umwandeln wollte, und von ihr - dem Urteil des Amtsgerichts zufolge - um 113.549,80 Euro betrogen wurde. So hatte sie den Antrag gestellt, das Gericht möge einen Zeugen laden, der bestätigen könne, dass die Frau und deren Mutter bei einem Gespräch am Rande eines Reitturniers gesagt hätten, sie seien noch nie etwas schuldig geblieben - für Roswitha S. "eine glatte Lüge".

Wie Richter Mader heute bekannt gab, habe er vorab mit dem potentiellen Zeugen telefoniert und dabei von diesem zu hören bekommen, dass die Frauen bei dem von S. angeführten Gespräch gar nicht dabei gewesen seien; er könne dazu gar nichts sagen. Eine Zeugeneinvernahme erübrige sich daher wohl, so Mader. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Angeklagte gemacht. Roswitha S. blieb bei ihrer Version und erklärte erneut, der Zeuge habe das Gespräch mit angehört. Nun wird der Mann also an einem der kommenden Verhandlungstage anreisen müssen, um zu sagen, dass er nichts zu sagen hat.

Der Prozess wird kommenden Mittwoch fortgesetzt.