Landkreis Landshut

Polizeibericht PI Vilsbiburg


Von Polizei

VILSBIBURG: Unfallflucht Am Färberanger

Am Freitag, den 14.10.2016, zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr, wurde am Parkplatz Färberanger ein geparkter Pkw der Marke DaimlerChrysler durch ein bisher unbekanntes Fahrzeug beschädigt. Der Verursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Deshalb ermittelt jetzt die Polizeiinspektion Vilsbiburg wegen Verkehrsunfallflucht. Der beschädigte Pkw war unmittelbar nach der Einfahrt an der Herrnfeldener Straße abgestellt und wurde vorne links beschädigt. An der beschädigten Stelle konnte hellgrüner Lackabrieb des Verursacherfahrzeuges festgestellt werden. Zeugen die Hinweise zum Unfallverursacher, oder dessen Fahrzeug, geben können werden gebeten sich unter der Telefonnummer 08741/9627-0 bei der Polizeiinspektion Vilsbiburg zu melden.

VILSBIBURG: Unfallflucht durch aufmerksamen Zeugen geklärt

Am Freitag, den 14.10.2016, gegen 18:30 Uhr, fuhr ein 41jähriger in der Frauenhoferstraße mit seinem Firmenfahrzeug beim rückwärts Ausparken gegen eine Werbetafel und entfernte sich anschließend, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen, von der Unfallstelle. Jedoch konnte ein aufmerksamer Zeuge den Vorfall beobachten und notierte sich das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs. Bei der anschließenden Nachschau durch Beamte der Polizeiinspektion Landshut konnte der Unfallverursacher schnell ermittelt werden. Da dieser keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er aufgrund der von ihm begangenen Verkehrsunfallflucht, nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Landshut, eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe erbringen.

VELDEN: Raser angetrunken am Steuer

Am Samstag, den 15.10.2016, gegen 04.20 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Vilsbiburg in Velden ein Pkw auf, welcher deutlich zu schnell durch den Marktbereich fuhr. Der Fahrzeugführer sollte daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, raste jedoch mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit vor der Streifenbesatzung her und hielt zunächst nicht an. Letztendlich konnte das Fahrzeug auf einem Tankstellengelände gestellt werden. Nachdem der Fahrzeugführer, ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Landshut, noch versucht hatte zu Fuß vor den Polizeibeamten zu fliehen, konnte er nach einer kurzen Verfolgung gestellt und letztlich einer Kontrolle unterzogen werden. Schnell stellte sich der Grund für seine Flucht heraus, denn der 26-Jährige hatte vor Fahrtantritt zu viel Alkohol konsumiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und bestätigte somit den Verdacht der Polizeibeamten. Der Fahrzeugführer musste sich daraufhin einer Blutentnahme in einem Krankenhaus unterziehen. Zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt und ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

BODENKIRCHEN/BINABIBURG: Alkohol am Steuer

Am Samstag, den 15.10.2016, gegen 04.50 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Vilsbiburg, in der Frauensattlinger Straße, einen 24-jährigen Fahrzeugführer. Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab ein Ergebnis im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der 24-jährige musst sich daraufhin einer Blutentnahme in einem Krankenhaus unterziehen. Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt und ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

VILSBIBURG: Kurierfahrer verstößt gegen Vorschriften

Am Freitag, den 14.10.2016, gegen 11.50 Uhr, wurde am Vilsbiburger Stadtplatz ein Kurierfahrer aus dem Landkreis Erding durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Vilsbiburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Reifen des Fahrzeuges fast komplett abgefahren waren und damit deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe lagen. Zudem konnte der Fahrzeugführer die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtnachweise nicht vorzeigen. Den Fahrzeugführer erwartet nun, wegen seiner Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung und die Straßenverkehrszulassungsverordnung, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zudem muss sein Arbeitgeber demnächst mit Post vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt rechnen.